Lufthansa und UFO (Unabhängigen Flugbegleiter Organisation), liegen schon länger im Auseinandersetzungen. Dabei geht es nicht mehr nur um Tariffragen, sondern bereits um rechtliche Zulässigkeiten beim UFO-Personal. Jetzt hat die Lufthansa beim Hessischen Landesarbeitsgericht beantragt, den Gewerkschaftsstatus der (UFO) rechtsverbindlich feststellen zu lassen.
UFO kann ohne mandatiertes Personal folglich auch keine Tarifverhandlungen durchführen, was das Funktionieren der Gewerkschaft als solche nun in Frage stellt. Seit Monaten hat die Gewerkschaft keinen vertretungsberechtigten Vorstand eingesetzt und sei damit nicht in der Lage, ihre Rolle als Tarifpartner auszufüllen, so die Fluggesellschaft. Ziel ihres Antrags sei die Wiederherstellung einer verlässlichen Tarifpartnerschaft.
Tarif bei Lufthansa verlässlich verhandeln
Ein verlässlicher Tarifpartner ist eine notwendige Voraussetzung, unter anderem für die Verhandlung und den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von mehr als 20.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern. Zudem können Arbeitgeber und Gewerkschaft nur auf der Grundlage einer verlässlichen Tarifpartnerschaft dringende Entscheidungen über die Verwendung von Beträgen in Millionenhöhe, zum Beispiel für einen Mitarbeiterfonds der Lufthansa Kabine, treffen. Auch hierfür ist eindeutige Rechtssicherheit unerlässlich.
Lufthansa hat Ufo im Sinne einer seit Jahren funktionierenden, guten Sozialpartnerschaft über Monate aufgefordert, sich gemäß der eigenen Satzung neu aufzustellen. Stattdessen wurde eine satzungswidrige Vorgehensweise beispielsweise zur Nachnominierung von Vorstandsmitgliedern gewählt. Die aktuelle, von Rechts- und Planungsunsicherheit geprägte Situation sieht Lufthansa auch für Passagiere und vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabine als nicht mehr zumutbar an. Daher wurde das Statusverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht beantragt.
[…] der Maßnahmen, da nach dem Ausscheiden einer ordentlichen Personalie die UFO derzeit gar kein legitimer Verhandlungspartner für Tarifangelegenheiten sei. Hintergrund sind hier zurückgeforderte Gehaltszahlungen von […]