OVG Münster kippt Flugbetriebszeitenverlängerung am Flughafen Dortmund

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmunder Flughafen die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung vom 01. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen.

OVG sieht Abwägungsmängel im Bereich der Lärmabwägung

Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der festgestellte Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr besteht, jedoch die Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen wurden. Das OVG wies darauf hin, dass die derzeit gültige Genehmigung nicht aufgehoben ist und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren korrigiert werden können. 

Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit

Ludger van Bebber, Geschäftsführer des , zeigt sich über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht: „Es ist sehr bedauerlich, dass auch die ergänzte Genehmigung vor Gericht nicht Stand gehalten hat. Wir werden nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren.“

An allen internationalen Verkehrsflughäfen ist die Nutzung von Tagesrandstunden möglich. 
Die Stunde nach 22 Uhr ermöglicht den die Anbindung an große Drehkreuze sowie eine sinnvolle Umlaufplanung und Nutzung ihrer Luftfahrzeuge im europäischen Streckennetz.

Die Bedeutung der bisherigen Regelung der Betriebszeiten für die Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich auch in den Statistiken des . Vor allem in den verkehrsreichen Sommermonaten machten die mehrfach Gebrauch von den späteren Landezeiten.