Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt, die bisher geltenden Abflugrouten ab Piste 16 neu zu definieren. Die neue Definition vereinfacht das Abflugverfahren und bündelt die Abflugrouten über wenig besiedeltem Gebiet. Heute sind am Flughafen Zürich für Starts auf der Piste 16 zwei Abflugverfahren im Betriebsreglement festgehalten. Bei den Abflugrouten ab Piste 16 wird unterschieden, ob nach Sichtflugbedingungen (VMC-Verfahren; visual meteorological conditions) oder nach Instrumentenflugbedingungen (IMC-Verfahren; instrument meteorological conditions) geflogen wird.
Je nach Verfahren ist die erste Abdrehkurve nach links bezüglich Höhe und Distanz ab dem Abhebepunkt anders definiert. Welches Verfahren geflogen wird, entscheiden die Piloten.
Kritik seitens der Piloten – Beratung durch Skyguide
Diese Unterscheidung bei einem Abflugverfahren ist unüblich und wird von Pilotenseite wegen der erhöhten Komplexität schon länger kritisiert. Deshalb wurde von Spezialisten der Flugüberwachung Skyguide in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG eine neue und für alle Wettersituationen einheitliche Definition für alle Abflugrouten ab Piste 16 erarbeitet.
Neu soll ein einheitlicher Abdrehpunkt beim Erreichen von 2.000 Fuß über Meer bzw. rund 200 Meter über Grund gelten. Dieser ist früher als der heutige späteste Abdrehpunkt. In der Linkskurve nach dem Abflug werden die Flugspuren so über dem Waldgebiet zwischen Opfikon und Wallisellen gebündelt. Zudem reduziert sich dadurch die Komplexität des Abflugverfahrens.
Das BAZL hat das entsprechende Gesuch der Flughafenbetreiberin zur Neudefinition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 am 21. März 2014 genehmigt. Die Neudefinition gilt ab 26. Juni 2014. An ausgewählten Standorten werden Fluglärm-Messungen durchgeführt um zu prüfen, ob die gewünschten Lärmwerte erreicht werden können.