Flughafen München sieht Chance auf künftige Kapaziätserweiterung gewahrt

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Die GmbH sieht sich durch das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verkündete Urteil zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn in ihrer Ausbauplanung bestätigt. Fünf Ortstermine mit 41 Verhandlungstagen und einer sehr intensiven Prüfung des rund 2.800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern waren vorausgegangen. 16 Klagen gegen die behördliche Genehmigung des Projektes wurden nun vom Gericht abgewiesen.

Nach Auffassung der Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen, er ist somit rechtmäßig.

"Das ist ein äußerst wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Münchner Flughafens", erklärte Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der GmbH (FMG). Das Urteil mache deutlich, dass Planungen der Flughafengesellschaft einschließlich der damit verbundenen umfangreichen Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Natur einer minutiösen Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht standhielten.

"Damit wahrt der Münchner die Chance, die für die kommenden Jahre prognostizierten Verkehrszuwächse bewältigen und seinen Platz im Kreis der großen europäischen Luftverkehrsdrehscheiben behaupten zu können". Kerkloh betonte gleichzeitig, dass der Dialog mit der Region und den Betroffenen zu allen Fragen der Ausbauplanung fortgesetzt werde.