Damit werde sichergestellt, dass mit den Projekten verbundene positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort, wie Schaffung von Jobs und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, stärker sichtbar gemacht würden.
Im Unterschied zu seinen acht Bundesländer-Kollegen in Österreich soll der Wiener Standortanwalt Alexander Biach (Bildmitte) zusätzlich zum im Bundesgesetz verankerten Mitspracherecht bei UVP-pflichtigen Infrastrukturprojekten auch größere Projekte begleiten, bei der keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Damit das möglich ist, hat die Stadt Wien die Kompetenzen des Standortanwalts per Erlass ausgedehnt. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (rechts im Bild) und Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck (links) haben die neue Institution des Wiener „Standortanwalts“ präsentiert.
Förderer von Infrastruktur
Angesiedelt ist der Standortanwalt bei der Wirtschaftskammer und soll als ein Fürsprecher für Infrastrukturprojekte agieren, betonte Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Ruck: „Mit dem Wiener Standortanwalt entwickeln wir die im letzten Jahr geschlossene Zukunftsvereinbarung zwischen Stadt und Wirtschaftskammer Wien weiter.“
Notwendige Infrastrukturprojekte, deren Umsetzung bisher durch lange Verfahren verzögert wurden, könnten in Zukunft rascher abgewickelt werden, so Ruck. Wien stehe im internationalen Standortwettbewerb mit anderen Metropolen – um langfristig „vorne mitzuspielen“, brauche es eine moderne Infrastruktur mit guten Straßenverbindungen, Flughafen, Bahn bis hin zu Datennetzen.
Der Wiener Standortanwalt Biach sieht seine Rolle als „Fürsprecher und Unterstützer von Infrastrukturprojekten“, wie er betonte. Dabei gehe es nicht um ein „Gegeneinander von Standortanwalt und Umweltschutz“, vielmehr wolle er aufzeigen, „dass moderne Infrastruktur wirtschaftsbelebend und gleichzeitig umweltfreundlich ist“. Seine Aufgabe sei es, die volkswirtschaftlichen Effekte von Projekten – von Arbeitsplätze und Löhne über zusätzliche Steuereinnahmen bis hin zu langfristigen Effekten für das Bruttoregionalprodukt – aufzuzeigen und als Argumente für ein Projekt in das Behördenverfahren einzubringen. Um diese positiven Auswirkungen darzustellen, will der Standortanwalt ein neues Berechnungstool anwenden, das von der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung entwickelt wurde.
Der Standortanwalt wurde 2016 von der Wirtschaftskammer Wien erstmals vorgeschlagen. Hintergrund waren jahrelange geringe Fortschritte bei Infrastrukturprojekten wie der sechsten Donauquerung oder dem Ausbau des Flughafens Wien. Während die Standortanwälte in den acht anderen Bundesländern ausschließlich bei UVP-pflichtigen Verfahren eine Möglichkeit der Stellungnahmen haben, hat Wien die Kompetenzen des Standortanwalts ausgebaut. Über die Bauordnung und das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird es dem Wiener Standortanwalt ermöglicht, auch wichtige Infrastrukturprojekte ohne UVP-Pflicht zu begleiten.
Beschleunigung für Ausbau am Airport
Der Flughafen Wien begrüßt die Ausweitung der Kompetenzen des Wiener Standortanwalts Alexander Biach. „Gerade für den nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur ist es wichtig, dass Projekte rasch abgewickelt und dabei stets die Interessen von Wirtschaft und Umwelt gewahrt werden. Mit den ausgeweiteten Kompetenzen des Wiener Standortanwalts sehen wir diesen Anspruch bestens erfüllt“, halten die Vorstände der Flughafen Wien AG, Mag. Julian Jäger und Dr. Günther Ofner fest.