Flughafen Zürich: Außerordentlicher Flugbetrieb zum Nationalfeiertag am 01. August

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Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird am ausnahmsweise von Norden her auf der Piste 14 oder 16 gelandet. Wie in den vergangenen Jahren werden aufgrund von Feuerwerken auch am diesjährigen 01. August die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen aufgehoben.

Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen aufgehoben

Gemäß deutscher Verordnung müsste ab 21:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet. Landungen erfolgen ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Gestartet wird bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden. Kurzfristige wetterbedingte Abweichungen sind jederzeit möglich.