Der Schweizer Bundesrat hat heute den ersten Teil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich verabschiedet. Damit sind wichtige raumplanerische Vorgaben festgelegt. In weiteren Schritten wird der Bundesrat über Anpassungen entscheiden, die sich aus der betrieblichen Umsetzung des Staatsvertrages mit Deutschland und zwecks weiterer sicherheitstechnischer Optimierungen ergeben.
Das SIL-Objektblatt bildet die Grundlage für die Planung, die Bauten und den Betrieb für den Flughafen Zürich. Da die Ratifizierung des Staatsvertrages mit Deutschland auf deutscher Seite noch aussteht, hat der Bundesrat eine Etappierung beschlossen: Im ersten Teil, der nun verabschiedet wurde, sind jene raumplanerischen Festlegungen enthalten, die unabhängig vom Staatsvertrag sind. Sie entsprechen weitgehend dem heutigen Betrieb auf dem bestehenden Pistensystem.
Beschlüssen in Etappen
Im Objektblatt werden unter anderem der Perimeter des Flughafens und die zulässigen Lärmimmissionen festgelegt. Die Anpassungen, die sich aus der betrieblichen Umsetzung des Staatsvertrags und zur Festlegung weiterer Sicherheitsmassnahmen ergeben, werden im Rahmen einer zweiten Etappe verabschiedet. Dazu wird es wiederum eine ordentliche Anhörung der Behörden und ein Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung geben.
Der Bundesrat hat sich für eine Etappierung entschieden, da der SIL-Prozess zum Flughafen Zürich wegen der Verhandlungen mit Deutschland und laufenden Sicherheitsüberprüfungen Verzögerungen erfahren hat. Die Etappierung ermöglicht es, die planerischen Grundlagen für bauliche und betriebliche Anpassungen am Flughafen zu schaffen, die in keinem Zusammenhang mit dem Staatsvertrag stehen. Das ist nötig, weil gemäß Bundesgericht Flughafenbauten und Betriebsänderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Kapazität haben, ohne rechtliche Grundlage im SIL-Objektblatt nicht realisiert werden dürfen.
Pistenverlängerung und Nordanflug noch nicht entschieden
Mit der Umsetzung des Staatsvertrages wird gemäß heutigen Erkenntnissen die Verlängerung der Piste 28 (Landungen aus dem Osten) und Piste 32 (Starts in Richtung Norden) verbunden sein. Diese Verlängerungen sind im Objektblatt erst als Vororientierung eingetragen und damit noch nicht rechtsverbindlich. Der Flughafen kann so aber die notwendigen Planungsschritte einleiten. Über die Pistenverlängerungen wird letztlich jedoch der Kanton Zürich befinden.
Als Vororientierung eingetragen ist auch der gekrümmte Nordanflug als Alternative zu den Südanflügen. Über diese Option, die nur mit einem satellitengestützten Präzisionsanflug möglich ist, wird ebenfalls erst in der zweiten Etappe definitiv entschieden. Unabhängig vom SIL-Prozess wurde der Flughafenbetrieb in den Jahren 2011 bis 2012 einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Ein Teil der im Abschlussbericht empfohlenen Maßnahmen ist im verabschiedeten Objektblatt enthalten. Andere Maßnahmen werden noch geprüft und allenfalls in die zweite Etappe des SIL-Prozesses einfliessen.
Der SIL ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes. Er enthält die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt. In den einzelnen Objektblättern gibt er für jeden Flugplatz die Rahmenbedingungen für deren Ausbau und künftigen Betrieb vor. Seit 2002 hat der Bundesrat die Objektblätter für 42 Flugplätze verabschiedet. Mit dem Objektblatt für den Flughafen Zürich wird der Rahmen für Betrieb und Infrastruktur bis 2030 gelegt.