Anlässlich der ersten Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Tarifeinheit erklärt der Präsident der Vereinigung Cockpit, Ilja Schulz: "Mit der heutigen Befassung des Bundesrates zeigt die Regierung, wie unbeirrt sie auf das verfassungswidrige Ziel zusteuert, die gewerkschaftlichen Rechte des Bürgers in Deutschland einzuschränken." Fraglich ist, warum ein solch maßgeblicher Eingriff im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein soll. Die Bundesregierung selbst ist bis letzten November noch davon ausgegangen, dass sie grünes Licht aus dem Bundesrat braucht.
Die VC stellt daher die Frage, ob dieser Sinneswandel etwa Ausdruck der Tatsache ist, dass die Mehrheit in der Länderkammer möglicherweise gefährdet war? Schließlich werden zahlreiche Bundesländer Rot-Grün oder Schwarz-Grün regiert. Bündnis 90/Die Grünen haben sich im vergangenen Jahr klar gegen eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit positioniert. Die Tatsache, dass die CSU nun einen eigenen Vorschlag vorgelegt hat, zeigt, dass selbst innerhalb der Regierungsparteien keine Einheit mehr besteht.
Aus Antworten der Bundestagsmitglieder wird klar, dass die Regierung die Einschränkung von Verfassungsrechten leugnet und die wahren Auswirkungen des Gesetzes verschleiert. Ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über ihr Vorhaben wird vermieden.
Firmen können zwei Tarifverträge haben
"Das geplante Gesetz wird auch große Gewerkschaften treffen und die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften unnötig anheizen. Massive Störungen des Betriebsfriedens, die es ohne ein Gesetz nicht gegeben hat, sind damit vorprogrammiert", so Schulz weiter.
Die Politik ist aufgefordert, bei einem solch wichtigen Gesetz nicht allzu leichtfertig den Argumenten der Arbeitgeber zu folgen. So wird immer wieder behauptet, einem Unternehmen sei es organisatorisch nicht zuzumuten, zwei Tarifverträge anzuwenden. Eine solche Behauptung steht in diametralem Widerspruch zur Realität in der deutschen Wirtschaft. Viele Arbeitgeber haben keinerlei Schwierigkeiten, die unterschiedlichen Regelungen von Tarifbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten sowie freien Mitarbeitern und Werkauftragnehmern zu managen, ohne Probleme in der Personalabteilung, der Abrechnung, der Einsatzplanung, der Buchhaltung oder anderen wichtigen Unternehmensteilen zu bekommen, solange dies die Kosten reduziert.
"Ein Betrieb, viele Auslagerungen?"
Das Gleiche gilt für die Unternehmensstruktur vieler deutscher Konzerne. Ausgliederung und Aufsplitterung in Tochtergesellschaften, teilweise mit Sitz im Ausland und die damit verbundenen unterschiedlichen gesetzlichen oder steuerlichen Regelungen, stellen offensichtlich dann kein Problem dar, wenn es Geld spart. Reagieren die Arbeitnehmer auf diese Entwicklungen der Zersplitterung, versuchen die Arbeitgeber die Rechte der Arbeitnehmer mit dem Argument der Komplexität einzuschränken.
"Wer ‘Ein Betrieb – ein Tarifvertrag!‘ fordert, darf sein Unternehmen nicht nach dem Motto ‘Ein Betrieb – 100 Auslagerungen!‘ führen", so Schulz abschließend.