Die Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in ihrer heutigen Sitzung die wichtige regionalpolitische Bedeutung des FMO festgestellt. Sie erklärte, dass der Flughafen vor diesem Hintergrund mit einer klaren Zukunftsperspektive auf sichere Füße gestellt werden muss, um so im Wettbewerb bestehen zu können und seine wichtige Aufgabe für die Region wahrnehmen zu können. Sie erklärte, dass der Flughafen vor diesem Hintergrund mit einer klaren Zukunftsperspektive auf sichere Füße gestellt werden müsse, um im Wettbewerb und bei seiner wichtige Aufgabe für die Region bestehen zu können.
Auf der Basis des durch die Geschäftsführung vorgelegten Finanzierungskonzeptes für die Jahre 2015 bis 2025 hat die Gesellschafterversammlung nun als ersten Umsetzungsschritt des Finanzierungskonzeptes die Ausgabe eines Darlehns an die Flughafengesellschaft in der Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 16,8 Mio. Euro des Gesellschafters am Stammkapital beschlossen. Auf Antrag des Gesellschafters Kreis Steinfurt hat die FMO-Geschäftsführung erklärt, vorgesehene Mittel für Gutachten zum Projekt Startbahnverlängerung aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2015 herauszunehmen. Es handelte sich dabei um einen Posten von 35.000 Euro.
Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe, der die heutige Sitzung der FMO-Gesellschafterversammlung leitete, freute sich über die positive Entscheidung, die bei den meisten Gesellschaftern auf der Basis sehr breiter Mehrheiten in den jeweiligen Gremien der Gesellschafter (Stadträte, Kreistage, etc.) zustande gekommen ist. Lewe sagte: "Der FMO ist ein wichtiger Motor der wirtschaftlichen Entwicklung unserer gesamten Region. Deshalb sind sich alle Flughafeneigentümer darin einig, dass dieser Flughafen nicht nur erhalten, sondern auch positiv weiter entwickelt werden muss. Dafür haben die Gesellschafter heute eine wichtige Entscheidung getroffen."
[…] einem ersten Finanzierungskonzept für den Flughafen FMO hatten dessen Gesellschafter Ende 2014 Mittel zur Entschuldung des Flughafens zur Verfügung […]