Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die französische Luftfahrtaufsicht DGAC haben ihre Analyse zur Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS) der Piste 33 des Flughafens Basel-Mulhouse für 2018 abgeschlossen. Sie kommen zum Schluss, dass der Anteil von elf Prozent ILS-Landungen auf der Piste 33 auf spezielle Wetterverhältnisse im Jahr 2018 zurückzuführen ist.
ILS 33-Quoten über dem Grenzwert
Das BAZL und die französische Flugsicherung DSNA wollen nun mögliche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte überprüfen. Der zulässige Anteil liegt bei zehn Prozent. Von insgesamt 42.416 Instrumentenlandungen (Vorjahr: 41.165) erfolgten im Jahr 2019 immer noch 3.827 (Vorjahr: 4.514) auf der Südpiste 33.
Der Jahresdurchschnittswert für den Anteil der Südlandungen betrug somit neun Prozent. In den Monaten März, April, Mai und September 2019 lagen die ILS 33-Quoten allerdings über dem Grenzwert von zehn Prozent. Im Monat Juli wurde ein Spitzenanteil von 22,4 Prozent verbucht. 90,8 Prozent bzw. 38.500 der Instrumentenlandungen (Vorjahr: 88,7 Prozent bzw. 36.511) erfolgten von Norden her auf der Hauptpiste 15. Die restlichen Instrumentenlandungen wurden über die Piste 33 von Süden her abgewickelt.
Luftfahrtbehörden überprüfen Maßnahmen
Ausschlaggebend für die Pistenwahl sind die vom Flugwetterdienst am Flughafen gemessenen Windwerte und Prognosen. Wenn der Rückenwind bei einem auf der Hauptlandepiste 15 landenden Flugzeug den Wert von fünf Knoten übersteigt, muss gemäß den internationalen Empfehlungen der für die Zivilluftfahrt zuständigen Organisation ICAO von Süden her auf der Piste 33 gelandet werden. Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Südanflüge aber wieder abgenommen.
Das Übereinkommen vom 10. Februar 2006 zu den Pistennutzungsbedingungen für Instrumentenlandungen auf der Piste 33 des Flughafens Basel-Mulhouse sieht vor, dass die französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden eine jährliche Analyse der Anzahl Landungen und der Nutzungsbedingungen vornehmen. Wenn der Anteil dieser Landungen innerhalb eines Jahres zehn Prozent aller Instrumentenlandungen übersteigt, analysieren die französische Direction des services de la navigation aérienne (DSNA) und das BAZL die Ursachen der Übertretung und erörtern mögliche Maßnahmen, mit denen der Anteil der Landungen auf das angestrebte Mass reduziert werden kann. Der EuroAirport begrüsst diese Initiative der beiden Zivilluftfahrtbehörden ausdrücklich.
Wind führte zu Südanflügen
2018 erfolgten auf dem Euroairport insgesamt 41.165 Instrumentenlandungen, davon 4.514 aus Richtung Süden auf der Piste 33. Dies entspricht einem Anteil von elf Prozent, einem Prozent mehr als die Pistennutzungsbedingungen vorsehen. Hauptgrund für diese Übertretung sind die Windverhältnisse mehrheitlich aus nördlicher Richtung im Monat Februar und während der Sommermonate. Da der zulässige Rückenwind von fünf Knoten (neun km/h) überschritten wurde, musste aus Sicherheitsgründen von Süden her gelandet werden. Die Prüfung des BAZL und der DGAC am Flughafen Basel-Mulhouse ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Pistenbewirtschaftung in Abhängigkeit des Windes durch die DSNA richtig ausgeführt und eingehalten wurden.
Für das Jahr 2019 kommen die Instrumentenlandungen mit einem Anteil von insgesamt neun Prozent wieder unter dem Grenzwert von zehn Prozent zu liegen. Diese Zahlen lassen bereits jetzt den Rückschluss zu, dass sich die Situation aufgrund der Wetterverhältnisse im Jahr 2019 verbessert hat.
Das BAZL und die DSNA haben die Arbeiten zur Erörterungen von Maßnahmen 2019 aufgegriffen, sodass die Nutzungsbedingungen für die Piste 33 gemäß Übereinkommen vom 10. Februar 2006 nachhaltig eingehalten werden können. Ebenfalls in diesem Kontext zu berücksichtigen ist eine Zunahme der Instrumentenflugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse insgesamt.