Klage von airberlin gegen Flughafengesellschaft wegen BER-Verspätung

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airberlin hat heute beim zuständigen Landgericht Potsdam eine Feststellungsklage gegen die GmbH eingereicht. Mit dieser Klage verfolgt Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft das Ziel, ihren Anspruch auf Schadensersatz infolge der Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Brandenburg (BER) gerichtlich feststellen zu lassen. Die Flughafengesellschaft hatte den zugesicherten Eröffnungstermin am 3. Juni 2012 nicht eingehalten und zwischenzeitlich mehrfach verschoben.

airberlin plante ihr Flugangebot für auf der Basis der Infrastruktur des neuen BER mit dem von der Flughafengesellschaft zugesicherten Eröffnungstermin. Zum Sommer 2012 erhöhte der Marktführer in der Hauptstadt daher sein Berlin-Angebot um über 230 zusätzliche pro Woche, um sein internationales Drehkreuz auszubauen. Dieses Angebot muss nun komplett über den abgewickelt werden, dessen Infrastruktur für diese Aufgaben nicht ausgelegt ist und erheblichem Mehraufwand verursacht. Der ist an seiner Belastungsgrenze und bietet selbst bei höchstem Einsatz der Tegel-Mitarbeiter nicht die Kapazität und Qualität, wie es der neue tun soll.

Geschätzter Millionenschaden für airberlin

airberlin Chief Executive Officer (CEO) Hartmut Mehdorn erklärte: „Wir haben entschieden, unseren Anspruch auf Schadensersatz auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Zuvor haben wir in den vergangenen Monaten in vielen intensiven Gesprächen mit dem Flughafen versucht, zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Dies ist uns leider trotz umfassender Bemühungen seitens airberlin nicht gelungen. Vor diesem Hintergrund sieht airberlin nunmehr in der Einreichung der Klage den einzig gangbaren Weg zur Wahrung ihrer Interessen. Als verantwortliches Management sind wir gegenüber dem Unternehmen und unseren Gesellschaftern verpflichtet, Schaden abzuwenden.“

Aus der verzögerten Inbetriebnahme des neuen Flughafens entstehen airberlin erhebliche Schäden, die noch nicht vollständig beziffert werden können. Der sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammensetzende Gesamtschaden hängt unter anderem vom Verlauf des operativen Betriebs des weiter genutzten Flughafens Berlin-Tegel, insbesondere während des Winters, ab. Bis heute sind bereits geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.