Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 03. Februar 2021 die Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) verabschiedet, die am 01. März 2021 in Kraft treten wird. Mit dieser Revision werden verschiedene Bestimmungen aktualisiert, die Gebühren für die Dienstleistungen des BAZL angepasst und die Berechnungsmethode einiger dieser Dienstleistungen vereinfacht.
Seit der letzten grösseren Revision der Verordnung über die Gebühren des BAZL im Jahr 2015 wurden mehrere europäische Vorschriften abgeändert oder überarbeitet. Deshalb erwies sich eine Anpassung der schweizerischen Bestimmungen als notwendig.
Manche Gebühr steigen, andere sinken
Die Revision bot auch Gelegenheit, die Höhe der Gebühren zu überprüfen und den vom BAZL tatsächlich erbrachten Dienstleistungen besser Rechnung zu tragen. So wurde beispielsweise die Gebühr für die Eintragung eines Flugzeugs mit einem Abfluggewicht über 5.700 kg oder eines mehrmotorigen Hubschraubers im Luftfahrzeugregister von 600 auf 800 Franken erhöht. In anderen Fällen wurden die Gebühren gesenkt: Demnach werden für eine amtliche Bescheinigung der Löschung im Luftfahrzeugregister oder der Nichteintragung neu 60 anstatt 110 Franken erhoben.