Der Schweizer Bundesrat hat den Bundesbeschlussentwurf zum Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll von Peking verabschiedet. Diese beiden Texte enthalten aktualisierte Bestimmungen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt. Mit der Genehmigung vollzieht die Schweiz einen weiteren Schritt hin zu einem kohärenten System von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung
Das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und das Zusatzprotokoll zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen dienen dazu, die internationalen strafrechtlichen Bestimmungen an die heutigen Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt und namentlich im Bereich der Terrorismusbekämpfung anzupassen.
Die umfangreichen Änderungen an den bisherigen Übereinkünften betreffen zwei Punkte, die im gegenwärtigen internationalen Kontext zentral sind: Zum einen sollen militärische Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich dieser beiden Übereinkünfte ausgeklammert werden, und zum andern soll der widerrechtliche Transport gewisser gefährlicher Waren und flüchtiger Terroristen mit zivilen Luftfahrzeugen unter Strafe gestellt werden.
Die beiden Vereinbarungen sind Teil der universellen Normen, die die Vereinten Nationen in jüngerer Zeit mit ihren Konventionen gegen den Terrorismus verabschiedet haben. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls wird die Sicherheit von Personen, Gütern und der Umwelt sowohl an Bord als auch ausserhalb von Luftfahrzeugen gestärkt.
Das Übereinkommen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und das Zusatzprotokoll zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen wurden am 10. September 2010 in Peking (China) angenommen. Sie sind Teil der multilateralen Rechtsinstrumente der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), der auch die Schweiz angehört.