Das mit einem Piloten und einem Fluggast besetzte Leichtflugzeug war um 19:12 Uhr1 vom Sonderlandeplatz Hüttenbusch in Richtung 27 zu einem Flug nach Sichtflugregeln (VFR) nach Oldenburg gestartet. Zeugen beobachteten, dass das Flugzeug nach dem Start in die Nordplatzrunde drehte und in einem großen Kreis zu einem niedrigen Überflug der Start-/Landebahn 27 zurückkam, dabei nahm es Geschwindigkeit auf. Der Überflug erfolgte in ungefähr 30 m Höhe mit einer geschätzten Geschwindigkeit von etwa 250 km/h. Querab des Kontrollturmes brach die linke Tragfläche ab, das Flugzeug legte sich auf die linke Seite und schlug ca. 150 Meter links vom Bahnende auf ein angrenzendes Wiesengelände auf.
Bei dem Aufprall und dem anschließenden Aufschlagbrand kamen die beiden Insassen ums Leben und das Flugzeug wurde zerstört.
Angaben zu Personen
Verantwortlicher Luftfahrzeugführer | 51 Jahre, männlich, deutsch | ||
 | Art(en) | erstmalige Ausstellung | Gültigkeit |
Lizenz(en) | PPL (A) JAR-FCL, deutsch;Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer | 22.11.1999 | 21.10.2008 16.12.2006 |
Berechtigung(en) | SE piston (Land), Passagierflugberechtigung für alle aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugarten |  |  |
medizinisches Tauglichkeitszeugnis | Klasse 2 | Â | 22.10.2006 |
1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit
- Einschränkungen oder Auflagen: TML, VDL, VML, VNL
- Gesamtflugerfahrung: ca. 230 Stunden, ca. 300 Landungen
- Mustererfahrung: ca. 116 Stunden, ca. 100 Landungen
Angaben zum Luftfahrzeug
- Art des Halters: Privat
- Hersteller: Amateurbau
- Muster: Leichtflugzeug D4/EK „Fascination“
- Werknummer EB 006
- Baujahr: 1998
- Max. zul. Abflugmasse: 540 kg
- Eintragungsstaat: Deutschland
- Gültigkeit des Eintragungsscheines VVZ – Einzelstück-Nr.: 1902, gültig bis 24.08.2006
- Gültigkeit des Lufttüchtigkeitszeugnisses VVZ – Einzelstück-Nr.: 1902, gültig bis 24.08.2006
Luftfahrzeuglebenslauf
- Gesamtflugzeit: 176:22 Stunden
- Starts/Landungen gesamt: 260 Landungen
- Flugzeit seit letzter periodischer Inspektion unbekannt
- Starts/Landungen seit letzter periodischer Insp. unbekannt
- Triebwerk Hersteller: Rotax
- Muster: 912 UL
- Werknummer: 4.402.034
- Propeller Hersteller: Rospeller
- Muster: 2-40-2BL
- Werknummer: 2.44.3
Das Flugzeug war ein einmotoriger freitragender Tiefdecker in Gemischtbauweise mit einziehbarem Fahrwerk in Bugrad-Anordnung.
Das Flugzeug war eine Weiterentwicklung des Ultraleichtflugzeuges D4 „Fascination“. Die Spannweite des Trapezflügels mit Spaltklappen und Querruder wurde um 1,2 m gekürzt. Dieses sollte die Böenempfindlichkeit verringern. Der Bausatz enthielt den vorgefertigten Hauptholm mit der Torsionsnase und dem Rumpf im Rohzustand mit Motorträger, Höhenleitwerkholm, Leitwerksschalen, Flügelrippen aus Schaumstoff, Teile des Fahrwerkes und der Steuerung.
Das 1. Gutachten zur Anmeldung und Durchführbarkeit des Vorhabens, der Herstellung eines einmotorigen Leichtflugzeuges in Gemischtbauweise, wurde im August 1997 erstellt. Das Vorhaben wurde vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt, Baubeginn für das Flugzeug war 1997. Die Fertigstellung erfolgte 1998 und es wurde mit dem 2. Gutachten die Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) mit dem Vorhaben der Erprobung des im Eigenbau als Einzelstück hergestellten einmotorigen Flugzeuges beantragt. Die VVZ wurde 1998 erstmalig durch das LBA erteilt.
Im Jahr 2001 wurde das Flugzeug von seinem Erbauer und bisherigen Halter verkauft und auf den neuen Halter übertragen. Unter dessen Verantwortung erfolgte die weitere Erprobung. 2003 fand ein erneuter Halterwechsel statt. Der Pilot des Unfallfluges erwarb das Experimental Flugzeug und hatte von dem Zeitpunkt an die Verantwortung für den weiteren Erprobungsablauf.
Die letzte Flugzulassung wurde am 24.02.2006 durch das LBA ausgestellt und war bis zum 24.08.2006 gültig. Die Zulassung galt für: Flüge zu luftfahrttechnischen Betrieben, Flüge zur Musterprüfung, nichtgewerbliche Flüge zur Breitenerprobung des Musters sowie zur Lärmmessung einschließlich Überführungs- und Vorführungsflüge unter Ausschluss der Beförderung von Personen, die nicht zur Führung, Bedienung oder Prüfung des Luftfahrzeuges bestimmt sind. Flüge zum Zwecke der Flugerprobung des Einzelstücks gemäß § 3 LuftGerPV (Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät) im Rahmen der zur Flugzulassung gehörenden Flug- und Betriebsanweisung unter Ausschluss jeder anderen Verwendung.
Die letzte im Bordbuch vermerkte Nachprüfung zur VVZ erfolgte am 28.01.2003. Weiter fand sich im Bordbuch ein Prüfbericht, nach dem das Flugzeug am 17.03.2003 einer Prüfung gemäß LBA-anerkannter Anweisung BZ – Nr. 3.2.0 unterzogen worden war. Danach wurde festgestellt, dass im rechten Tragflügel die Rippe 3 gebrochen war. Diese wurde noch am selben Tag repariert.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war das Zulassungsverfahren nicht abgeschlossen und somit die Nachweisführung über die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs nicht vollständig.
Meteorologische Informationen
Wetterbedingungen zum Zeitpunkt des Unfalls | |
Allgemeine Sicht | > 10 km |
Lichtverhältnisse | Tageslicht |
Wolkenart / Bedeckung / Untergrenze | – |
Niederschlag | keiner |
Windrichtung / -geschwindigkeit | 180° / 5 kt |
Temperatur /Taupunkt | 26 °C / – |
Flugdatenaufzeichnung
Das Flugzeug wurde als Primärziel auf einem Teil des Flugweges durch ein Flugsicherungsunternehmen aufgezeichnet. Der BFU lag zur Auswertung ein Papierausdruck vor. Die abgebildeten Radarsignale zeigen die Flugbewegung überwiegend als Primärziel. Das letzte Primärziel wurde etwa 800 Meter nordöstlich des Flugplatzes aufgezeichnet. Für eine Abschätzung der Geschwindigkeit über Grund wurden die letzten sechs Primärziele betrachtet. Dabei ergab sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 143 kt, das entspricht etwa 265 km/h.
Angaben zum Flugplatz
Startflugplatz | |
Name / Kennung (ICAO) | Hüttenbusch / EDXU |
Art des Flugplatzes | Sonderlandeplatz |
Bezugspunkt / Höhe | N 53° 17,18‘ – E 08° 56,84‘ / 10 ft AMSL |
Bahnbezeichnung / Länge | 09/27 / 450 m |
Oberfläche | Gras |
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Die abgebrochene linke Tragfläche hatte sich nach dem Aufschlag direkt links neben der Start- und Landebahn 27 querab des Signalfeldes auf einer Fläche von ca. 50 m x 100 m in eine große Zahl von Bruchstücken zerlegt. Das Hauptwrack war ausgebrannt und lag ca. 250 Meter vom Kontrollturm entfernt in Richtung 250°. Die Leichen der beiden Insassen befanden sich im Wrack. Spuren der ersten Bodenberührung wurden 32 Meter entfernt in Richtung Turm festgestellt.
Eine Untersuchung der verbliebenen Bruchstücke der linken Tragfläche ergab, dass die Unterseite der Torsionsnase in den Feldern zwischen den Rippen 5 und 6 und den Rippen 6 und 7 geöffnet wurde. In diesen Bereichen wurden die Rippen nachträglich verklebt. Anschließend wurden die Öffnungen wieder verschlossen. Über diese Reparatur fanden sich in den Unterlagen des Flugzeugs keine Hinweise. Beim Aufschlag geriet das Flugzeug in Brand und brannte aus.
Ãœberlebensaspekte
Der Tank des Flugzeuges war vor den Insassen zwischen Motor und Brandschott eingebaut. Beim Aufschlag wurde der Tank zerstört und der austretende Kraftstoff entzündete sich. Dies führte zu einem Brand im Cockpitbereich. Die Insassen erlitten schwerste Verbrennungen.
Zusätzliche Informationen
Aufgrund des Unfalles wurde am 21.12.2007 durch das LBA die Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: D-2007-358 herausgegeben. Betroffen waren die Selbstbauflugzeuge D4/E-BK(). Die LTA beschäftigt sich mit der mangelhaften Strukturfestigkeit des Flügels durch die fehlerhafte Verklebung der Faserverbund-Flügelschalen mit den Flügelrippen und dem Flügelholm. Als Maßnahmen sind die Flügel auf fehlerhafte Klebeverbindungen zu prüfen und wenn erforderlich instand zu setzen. Die Prüfergebnisse sind dem LBA mitzuteilen.
- Art des Ereignisses: Unfall
- Datum: 12. Juni 2006
- Ort: Flugplatz Hüttenbusch
- Luftfahrzeug Leichtflugzeug (VLA)
- Hersteller / Muster: Amateurbau / D4/EK „Fascination“/1902
- Personenschaden: beide Insassen tödlich verletzt
- Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört
- Drittschaden: Flurschaden
- Informationsquelle: Untersuchung durch Mitarbeiter der BFU
- Aktenzeichen: BFU 3X057-06
- Untersuchungsführer: Dietmar Nehmsch
- Braunschweig, 22. Juni 2012
Die Untersuchung wurde in Ãœbereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz – FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
Unfallstelle Foto: Polizei HUST Niedersachsen
Foto BFU Brand: Holmfragment mit Reparaturstellen im Bereich der Rippen 5 bis 7
Quelle: BFU