Notlandung auf der BAB 46 / AS Arnsberg Ost

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Am Unfalltag startete der mit seinem (UL) FP202 Koala um 15:33 Uhr1 zu einem . Geplant war ein Flug zum Möhnesee und zurück zum Startflugplatz Soest. Der Pilot gab an, dass er zunächst in 3.000 ft über den Arnsberger Wald flog. Im Bereich von Arnsberg habe er durch Kreisen seine auf 1.500 ft reduziert. Anschließend beabsichtigte er, weiter in Richtung Brilon zu . Als er wieder Vollgas geben wollte, habe das Triebwerk keine Leistung angenommen und der Motor habe gestottert. Daraufhin entschloss er sich zu einer Notlandung auf der Bundesautobahn 46.

Er gab an, keinen Verkehr auf einer Strecke von 1,5 km in Fahrtrichtung Meschede wahrgenommen zu haben. Um 15:57 Uhr führte er auf der Mitte der Richtungsfahrbahnen in Höhe der Abfahrt Arnsberg Ost die Notlandung durch. Das Ausrollen erfolgte auf der Standspur. Danach habe er das Heck des ULs über die Leitplanken gehoben und 90° zur Fahrtrichtung abgestellt.

Angaben zu Personen

Der 56-jährige Pilot war seit 21.03.2002 im Besitz eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer für 3-achsgesteuerte UL, ausgestellt vom Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Club e.V. (DAeC), mit der Berechtigung für Passagierflug. Das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit der Auflage, eine korrigierende Brille zu tragen (VML), war bis 03.04.2014 gültig.

Seine Gesamtflugerfahrung auf Ultraleichtflugzeugen betrug 272 Stunden bei 761 Starts und Landungen. Auf dem betroffenen Muster hatte er 29 Stunden Flugerfahrung.

Angaben zum Luftfahrzeug

Das einsitzige FP 202 Koala ist ein einmotoriger Schulterdecker mit abgestrebtem Tragflügel in Holzbauweise. Es hat ein starres Spornradfahrwerk. Das UL wird als Bausatz vertrieben.

1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit

  • Hersteller: Fisher USA / Amateurbau
  • Muster: FP 202 Koala
  • Werknummer: JE 01
  • Baujahr: 1990
  • MTOM: 270 kg
  • Triebwerk: Hirth 2702 R13E
  • Betriebszeit: 206 Stunden

Die Stückprüfung fand am 24.02.2012 statt. Die letzte Jahresnachprüfung wurde am 29.03.2012 als umfassende Jahresnachprüfung durchgeführt Die Leermasse war im Wägebericht mit Ausrüstungsverzeichnis vom 12.07.2009 mit 146,4 kg angegeben. An der Unfallstelle wurden 20 l Kraftstoff abgelassen. Der Pilot wog ca. 90 kg und das Gepäck an Bord des ULs ca. 2 kg. Zuladung und Schwerpunkt befanden sich im zulässigen Bereich.

Vor dem letzten Flug wurden Schweißarbeiten am ausgebauten Kraftstofftank durch einen zertifizierten -Schweißer durchgeführt. Nach Angaben des Halters hatte er selbst den Tank aus- und eingebaut und dabei den Kraftstoff-Filter gewechselt. Entsprechende Einträge in den Betriebsunterlagen lagen der BFU nicht vor.

Meteorologische Informationen

Laut Zeugenaussagen herrschten Sichtflugwetterbedingungen. Der Wind wehte aus östlichen bis südöstlichen Richtungen mit ca. 8 kt. Die Temperatur betrug 23 °C.

Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug

Die Unfallstelle befand sich auf der Bundesautobahn 46 bei Kilometer 67,2 in Fahrtrichtung Meschede.

Nach Auskunft der zuständigen Polizeidienststelle wurden keine Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert. Das Ultraleichtflugzeug wurde vor Ort abgerüstet und zur weiteren Untersuchung abtransportiert.

Bei der Untersuchung des Kraftstoff-Filters befanden sich schwärzliche Partikelansammlungen in den Filterlamellen. Im unteren Teil des Filters wurden schwebende Verunreinigungen im Kraftstoff festgestellt. Nach einem Triebwerksprobelauf wurde der Kraftstoff aus dem Tank abgelassen. Der Kraftstoff enthielt Verunreinigungen und eine geringe Wassermenge.

Im Kraftstoffhahn befanden sich mehrere weiße Partikel in der Bohrung bei Stellung „ON“.

Der Untersuchungsbericht wurde gemäß § 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten.

  • Art des Ereignisses: Störung
  • Datum: 12. August 2012
  • Ort: BAB 46 nahe Arnsberg
  • Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug
  • Hersteller / Muster: Fisher USA /FP 202 Koala
  • Personenschaden: keiner
  • Sachschaden: keiner
  • Drittschaden: keiner
  • Informationsquelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU
  • Aktenzeichen: BFU RX004-12
  • Untersuchungsbericht BFU RX004-12
  • Untersuchungsführer: Knoll
  • Untersuchung vor Ort: Brandes
  • , 12. September 2012

Die Untersuchung wurde in Ãœbereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (-Untersuchungs- Gesetz – FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.

Foto: BFU – Unfallstelle, Kraftstoffhahn mit Verunreinigungen

Quelle: BFU