Condor reagiert auf Reisehinweis des Auswärtigen Amtes in Ägypten: Aufgrund der aktuellen Situation in Ägypten und des verschärften Sicherheitshinweises des Auswärtigen Amtes, der nun auch auf die Badeorte der Sinai-Halbinsel ausgeweitet wurde, wird der deutsche Ferienflieger Condor bis 30. April wegen höherer Gewalt vorerst keine Fluggäste nach Sharm el Sheikh (SSH) befördern.
Alle, die einen Flug von oder nach Sharm el Sheik (SSH) gebucht haben, werden von Condor informiert. Gäste, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, werden gebeten, ihren jeweiligen Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren. Condor bietet ihren Kunden eine kostenfreie Umbuchung bzw. eine kostenfreie Stornierung an.
Die Lage in den Condor-Urlaubszielen außerhalb der Sinai-Halbinsel ist dagegen ruhig und für Reisen dorthin gelten keine verschärften Hinweise des Auswärtigen Amtes. Condor Flüge nach Hurghada (HRG) werden deshalb regulär durchgeführt.
Die Ferienfluggesellschaft beobachtet die Situation und steht in ständigem Kontakt mit den relevanten Behörden und Flughäfen sowie den Reiseveranstaltern zu neuen Entwicklungen.