Auf dem Flughafengelände werden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (21./22. sowie 22./23. September) drei Verdachtspunkte auf Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg freigelegt und überprüft. Die Gegenstände, die bei Sondierungsarbeiten aufgefallen waren, liegen zwischen ein und vier Meter tief im Boden. Die Ausschachtungen der Verdachtspunkte beginnen am Mittwochabend. Erst nach Abschluss der Arbeiten steht fest, ob es sich bei den sondierten Gegenständen tatsächlich um noch zündungsfähige Kampfmittel handelt.
Sollte eine Entschärfung notwendig sein, wird diese – unabhängig von der Art des Zünders – nach Flugbetriebsende durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Einschränkungen für den Flugbetrieb werden daher nicht – beziehungsweise nur in geringem Maße – erwartet. In Düsseldorf darf planmäßig bis 22:00 Uhr gestartet und bis 23:00 Uhr gelandet werden.
Je nach Gewicht der Bombe, ob fünf oder zehn Zentner schwer, müssen Personen in einem Radius von 250 oder 500 Metern für das Zeitfenster der Entschärfung das Gelände verlassen. Im Umkreis von 500 oder 1.000 Meter gilt luftschutzmäßiges Verhalten (in Gebäuden bleiben). Passagiere sind im Flughafenterminal von den Maßnahmen nicht betroffen, da der Flugbetrieb zu dieser Zeit planmäßig ruht. Fluggäste, die kurz vor 23:00 Uhr landen, sollten das Flughafengelände zeitnah verlassen. Die Nachbarschaft des Flughafens wird von der Stadt Düsseldorf umfassend über die Auswirkungen der möglichen Entschärfungsmaßnahmen informiert.