Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 entschieden, dass eine erste Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) zum 01. Januar 2018 in Kraft tritt. Damit werden rund 80 Prozent der Bestimmungen der Teilrevision sowie eine Änderung der Verordnung über die Luftfahrt (LFV) in Kraft gesetzt. Die Anpassungen betreffen vorwiegend die Luftsicherheit (Security). Bei der Teilrevision 1+ des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG 1+) handelt es sich um die zweite von mehreren geplanten Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Luftfahrt. Dafür müssen auch mehrere Verordnungen angepasst oder sogar neu erlassen werden. Da diese Arbeiten mehr Zeit beanspruchen, wird die Teilrevision in zwei Etappen aufgeteilt.
In der ersten Etappe werden per 01. Januar 2018 rund 80 Prozent der Gesetzesbestimmungen und eine Änderung der Verordnung über die Luftfahrt (LFV) in Kraft gesetzt. Die Anpassungen stehen größtenteils im Zusammenhang mit neuen Instrumenten zur Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen die Luftfahrt. So können beispielsweise Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, Passagierlisten den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen auszuhändigen.
Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten. Eine Änderung des Mineralölsteuerverwendungsgesetzes soll schließlich neu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Gelder aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr ermöglichen. Die verbleibenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.