Die erste Datenlieferungsvereinbarung zwischen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) wurde nun unterzeichnet. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Erfüllung einer EU-weit gültigen Norm (EU VO 73/2010 ADQ) getan. Diese Vorgabe legt qualitative Anforderungen an Luftfahrtdaten und -informationen für den einheitlichen europäischen Luftraum und an deren Austausch fest. Die Verordnung ist in erster Linie an die Bundesrepublik Deutschland adressiert. Für bestimmte Teile dieser Verordnung, beispielsweise die Veröffentlichung des Luftfahrthandbuches (AIP: Aeronautical Information Publication) ist die DFS verantwortlich.
Andere Teile sind an die sogenannten Datenlieferanten adressiert. Einen sehr großen Anteil an Daten erhält die DFS von den Flugplätzen. Für beide gemeinsam gilt insbesondere der Passus, in dem es heißt, dass die Beteiligten für den Austausch von Luftfahrtdaten und/oder -informationen formale Regelungen untereinander zu entwickeln haben.
Da eine große Anzahl von Flugplätzen in Deutschland durch die ADV vertreten wird, war bereits sehr früh eine Zusammenarbeit zwischen ADV und DFS initiiert worden. Diese fand nun in der Vertragsunterzeichnung ihren ersten Meilenstein.