Dortmund Airport: Abwägungsmängel für Betriebszeiten beheben

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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) zur Genehmigung der Betriebszeitenerweiterung am Dortmund Airport sieht der Betriebsrat des Ruhrgebietsflughafens die Ausräumung der Abwägungsmängel als wichtigste Aufgabe. “Die verlängerten Betriebszeiten sind für uns ein wichtiger Faktor im Wettbewerb mit den deutschen und europäischen Airports und zur Entwicklung und Sicherung der Arbeitsplätze am Standort und in der Region. Umgehend nach der Zustellung des schriftlichen Urteils muss zusammen mit der Bezirksregierung Münster an der Herstellung einer rechtmäßigen Genehmigung gearbeitet werden”, fordert Betriebsratsvorsitzender Holger Blase und betont seine uneingeschränkte Unterstützung der Geschäftsführung.

Dabei sehe er den Richterspruch mit gespaltenen Gefühlen: “Einerseits ist das OVG-Urteil ein Rückschlag in der Gestaltung der Unternehmens-Zukunft. Für die Beseitigung der Genehmigungsmängel wird wertvolle Zeit ins Land gehen. Andererseits nehmen wir positiv wahr, dass in der Hauptsache die Klagen zur Aufhebung der Genehmigung vom Gericht abgewiesen wurden. Die Kläger hatten also nur einen Teilerfolg. Das ist ein wichtiges Signal für die Zukunftssicherung des Unternehmens. Die Richter haben die Vereinbarkeit der Betriebszeitenerweiterung mit dem Planfeststellungsbeschluss des Flughafens und mit den Bestimmungen der Raumordnung deutlich gemacht.”

Vor diesem Hintergrund warnt Blase vor einer interessensgeleiteten Vermengung des OVG-Urteils mit anderen zukunftsbestimmenden Themen: “Das OVG-Urteil steht in keinem Zusammenhang mit der unzureichenden Einordnung des Airports im Entwurf des NRW-Landesentwicklungsplans. Ganz im Gegenteil, die Relevanz des Flughafens für Dortmund und die Region bleibt ungebrochen. Dies hat auch die jüngste IHK-Studie bestätigt. Die Einstufung des Flughafens als lediglich regionalbedeutsam ist weiterhin nicht ausreichend. Hier muss deutlich im Sinne bedarfsgerechter Entwicklungsperspektiven nachgebessert werden. Manöver in andere Richtungen sind nicht mehr als politisches Kalkül und leicht durchschaubar.”

Mit seinem Urteil vom 03. Dezember hatte das OVG die Genehmigung der Betriebszeitenverlängerung durch die Bezirksregierung Münster vom 23. Mai 2014 wider Erwarten für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Aus der Sicht des Gerichts leidet die Genehmigung an einem Abwägungsmangel.

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