Das FlugÂlärmÂschutzÂgeÂsetz soll in dieÂsem Jahr überÂprüft werÂden. Es sieht etwa bereits zwei TagÂschutzÂzoÂnen und eine NachtÂschutzÂzone mit SchutzÂzieÂlen vor. WerÂden diese überÂschritÂten, haben die AnwohÂner Anspruch auf SchutzÂmaßÂnahÂmen, etwa den EinÂbau von LärmÂschutzÂfensÂtern. Nun wurde eine aktuelle StuÂdie der BerÂliÂner ChaÂrité veröffentlicht. Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Penzel, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums der Charité, hatte ein Team aus sieben Experten der Fachgebiete Medizin, Psychologie, Epidemiologie, Statistik und Ökonomie im Auftrag des BDL Studien zur Fluglärmwirkungsforschung erfasst und anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs bewertet. Insgesamt wurden hierfür 328 Veröffentlichungen für die Bereiche Belästigung, allgemeine gesundheitliche Beeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-System, Schlaf, Stress, prä- und postnatale Wirkungen, Hörschäden, Krebs, psychische Erkrankungen und kognitive Wirkungen untersucht.
„Die Bestandsaufnahme hat die bisher vorliegenden Erkenntnisse, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, bestätigt. Durch die Vielzahl der Studien kann nun das Ausmaß, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, genauer beschrieben werden,“ erklärt Professor Penzel.
Flughafenseitiges Handeln gegen Lärm
Der Schutz der AnwohÂner vor FlugÂlärm steht auch bei den BetreiÂbern der deutÂschen FlugÂhäÂfen ganz oben auf der Agenda. Einen wesentÂliÂchen BeiÂtrag hierzu leisÂten die VorÂgaÂben des FlugÂlärmÂschutzÂgeÂsetzÂtes aus dem Jahr 2007. Zum 20. interÂnaÂtioÂnaÂlen Tag gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph BeiÂsel: „Einen Bedarf für eine gesetzÂliÂche NeuÂreÂgeÂlung des FlugÂlärmÂschutzÂgeÂsetÂzes oder gar für eine VerÂschärÂfung der GrenzÂwerte ist nicht gegeÂben.“
GleichÂzeiÂtig möchÂten die deutÂschen FlugÂhäÂfen ihre VorÂreiÂterÂrolle in Europa beim LärmÂschutz weiÂter ausÂbauen. „Die lärmÂabÂhänÂgiÂgen LanÂdeÂentÂgelte der FlugÂhäÂfen belohÂnen den EinÂsatz der leiÂsesÂten FlugÂzeuge. AirÂlines, die noch lauÂtere FlugÂzeugÂmoÂdelle im EinÂsatz haben, müsÂsen immer tieÂfer in die Tasche greiÂfen, wenn sie an deutÂschen FlugÂhäÂfen starÂten oder lanÂden wolÂlen“, so BeiÂsel.
Auch von der PoliÂtik verÂlanÂgen die FlugÂhaÂfenÂbeÂtreiÂber UnterÂstütÂzung. „WirtÂschaftÂlich gesunde AirÂlines könÂnen sich moderne FlugÂzeuge leisÂten. DesÂhalb gilt es, fisÂkaÂliÂsche BelasÂtunÂgen wie die LuftÂverÂkehrÂsteuer zurückÂzuÂnehÂmen und durch staatÂliÂche FörÂderÂproÂgramme einen weiÂteÂren finanÂziÂelÂlen Anreiz zur ModerÂniÂsieÂrung der FlugÂzeugÂflotte zu schafÂfen. Der wirkÂsamste LärmÂschutz setzt an der Quelle an“, unterÂstreicht VerÂbandsÂchef BeiÂsel.
Auch Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), sieht nach der Evaluierung der Fluglärmwirkung keinen Bedarf für Änderungen am Fluglärmschutzgesetz. Randow sagte zu der von der Charité vorgestellten Evaluierung: „Mit dieser Bestandsaufnahme liegt nunmehr eine umfassende Evaluierung der Forschung der letzten Jahre vor. Die Bestandsaufnahme belegt, dass sich seit der letzten Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 in der Lärmwirkungsforschung keine grundlegend neuen Erkenntnisse zu den Gesundheitsgefährdungen durch Fluglärm auf den Menschen ergeben. Das zeigt, dass das anspruchsvolle Schutzkonzept, das dem Gesetz zugrunde liegt, auch weiterhin richtig ist, Bestand hat und eine Veränderung der Lärmwerte im Gesetz nicht angezeigt ist.“
Lärmreduktion am effektivsten durch leisere Flugzeuge
„Die Fluggesellschaften investieren jährlich erhebliche Mittel zur Anschaffung neuer und leiserer Flugzeugmodelle und wollen dies auch weiterhin tun. Aber durch ordnungsrechtliche, steuerliche und fiskalische Sonderbelastungen des Luftverkehrs in Deutschland sowie Europa wird die entsprechend nötige Investitionskraft der Fluggesellschaften leider seit Jahren geschmälert,“ so von Randow. Er appellierte an die politischen Entscheider: „Lärmreduktion funktioniert am effektivsten durch leisere Flugzeuge und nicht durch immer mehr investitionsbremsende Regulierung.“
Die Bundesregierung muss gemäß Fluglärmschutzgesetz dem Deutschen Bundestag spätestens im Jahre 2017 Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik erstatten.