Das Fluglärmschutzgesetz soll in diesem Jahr überprüft werden. Es sieht etwa bereits zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone mit Schutzzielen vor. Werden diese überschritten, haben die Anwohner Anspruch auf Schutzmaßnahmen, etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern. Nun wurde eine aktuelle Studie der Berliner Charité veröffentlicht. Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Penzel, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums der Charité, hatte ein Team aus sieben Experten der Fachgebiete Medizin, Psychologie, Epidemiologie, Statistik und Ökonomie im Auftrag des BDL Studien zur Fluglärmwirkungsforschung erfasst und anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs bewertet. Insgesamt wurden hierfür 328 Veröffentlichungen für die Bereiche Belästigung, allgemeine gesundheitliche Beeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-System, Schlaf, Stress, prä- und postnatale Wirkungen, Hörschäden, Krebs, psychische Erkrankungen und kognitive Wirkungen untersucht.
“Die Bestandsaufnahme hat die bisher vorliegenden Erkenntnisse, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, bestätigt. Durch die Vielzahl der Studien kann nun das Ausmaß, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, genauer beschrieben werden,” erklärt Professor Penzel.
Flughafenseitiges Handeln gegen Lärm
Der Schutz der Anwohner vor Fluglärm steht auch bei den Betreibern der deutschen Flughäfen ganz oben auf der Agenda. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetztes aus dem Jahr 2007. Zum 20. internationalen Tag gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: “Einen Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung des Fluglärmschutzgesetzes oder gar für eine Verschärfung der Grenzwerte ist nicht gegeben.”
Gleichzeitig möchten die deutschen Flughäfen ihre Vorreiterrolle in Europa beim Lärmschutz weiter ausbauen. “Die lärmabhängigen Landeentgelte der Flughäfen belohnen den Einsatz der leisesten Flugzeuge. Airlines, die noch lautere Flugzeugmodelle im Einsatz haben, müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn sie an deutschen Flughäfen starten oder landen wollen”, so Beisel.
Auch von der Politik verlangen die Flughafenbetreiber Unterstützung. “Wirtschaftlich gesunde Airlines können sich moderne Flugzeuge leisten. Deshalb gilt es, fiskalische Belastungen wie die Luftverkehrsteuer zurückzunehmen und durch staatliche Förderprogramme einen weiteren finanziellen Anreiz zur Modernisierung der Flugzeugflotte zu schaffen. Der wirksamste Lärmschutz setzt an der Quelle an”, unterstreicht Verbandschef Beisel.
Auch Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), sieht nach der Evaluierung der Fluglärmwirkung keinen Bedarf für Änderungen am Fluglärmschutzgesetz. Randow sagte zu der von der Charité vorgestellten Evaluierung: “Mit dieser Bestandsaufnahme liegt nunmehr eine umfassende Evaluierung der Forschung der letzten Jahre vor. Die Bestandsaufnahme belegt, dass sich seit der letzten Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 in der Lärmwirkungsforschung keine grundlegend neuen Erkenntnisse zu den Gesundheitsgefährdungen durch Fluglärm auf den Menschen ergeben. Das zeigt, dass das anspruchsvolle Schutzkonzept, das dem Gesetz zugrunde liegt, auch weiterhin richtig ist, Bestand hat und eine Veränderung der Lärmwerte im Gesetz nicht angezeigt ist.”
Lärmreduktion am effektivsten durch leisere Flugzeuge
“Die Fluggesellschaften investieren jährlich erhebliche Mittel zur Anschaffung neuer und leiserer Flugzeugmodelle und wollen dies auch weiterhin tun. Aber durch ordnungsrechtliche, steuerliche und fiskalische Sonderbelastungen des Luftverkehrs in Deutschland sowie Europa wird die entsprechend nötige Investitionskraft der Fluggesellschaften leider seit Jahren geschmälert,” so von Randow. Er appellierte an die politischen Entscheider: “Lärmreduktion funktioniert am effektivsten durch leisere Flugzeuge und nicht durch immer mehr investitionsbremsende Regulierung.”
Die Bundesregierung muss gemäß Fluglärmschutzgesetz dem Deutschen Bundestag spätestens im Jahre 2017 Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik erstatten.