Rekordgeldbußen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro hat die EU-Kommission in den Jahren 2016 und 2017 gegen Mitglieder des sogenannten LKW-Kartells verhängt. Das betrifft die Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass Geschädigte dieses Kartells die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend zu machen. Flughäfen sind durch dieses Kartell massiv geschädigt worden. Der Flughafenverband ADV kooperiert seit etwa einem Jahr mit der Deutschen Bahn zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der durch das LKW-Kartell geschädigten Flughäfen.
Der deutsche Flughafenverband ADV, merkt nun an, dass sich die Flughäfen nach intensiver Prüfung für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn entschieden hätten, die über eine hohe Fachkompetenz in Kartellfragen verfügt. Der ADV ist überzeugt, dass es den Flughäfen so gelingt, im Verbund mit der Deutschen Bahn und weiteren Unternehmen erhebliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Am 20.12.2017 hat die Deutsche Bahn gegen die am LKW-Kartell beteiligten Unternehmen ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Darin machen die ADV-Mitgliedsflughäfen in Deutschland und Österreich ihre Schadensersatzansprüche geltend. Die Klage vor dem Landgericht München richtet sich gegen die Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Diese Unternehmen haben mindestens in den Jahren 1997 bis 2011 verbotene Preisabsprachen, insbesondere zu denBruttolistenpreisen für Lastkraftwagen, getroffen. Die Europäische Kommission hatte deshalb Rekordgeldbußen in Höhe von 3,8 Mrd. Euro gegen die Mitglieder des Kartells verhängt.