Flughafen Genf: Anhörung zum Betriebsrahmen bis 2030

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anhörung zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der (SIL) für den Genf eröffnet. Das Objektblatt steckt den Rahmen für den Betrieb und die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens bis 2030 ab und wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund, dem Kanton Genf und dem Genf ausgearbeitet. Im Rahmen der Anhörung können sich Behörden und Bevölkerung zum Objektblatt äußern. Der Sachplan Infrastruktur der (SIL) ist das Raumplanungsinstrument in der für die zivile Luftfahrt. Als solches legt er die strategische Ausrichtung fest und bekräftigt die nationale Bedeutung des Flughafens Genf innerhalb des Gesamtverkehrssystems und für die internationale Anbindung der .

Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf enthält verbindliche Aussagen zu betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Perimeter und zur Ausstattung des Flughafens, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz. Damit die für 2030 erwartete Luftverkehrsnachfrage (236.000 pro Jahr und 25.000.000 ) abgedeckt werden kann, sieht das SIL-Objektblatt eine Optimierung der Luftfahrtinfrastruktur im heutigen Flughafenperimeter vor.

Lärmminderung anhand zweier Kurven

Ausgehend vom maximal zulässigen Ausbau des Luftverkehrs definiert das Objektblatt auch die Lärmbelastung. Diese wird anhand von zahlreichen Faktoren berechnet und grafisch in Form einer Kurve dargestellt. Im Falle des SIL-Objektblatts für den Flughafen Genf wurde eine innovative Lösung beschlossen, die zwei unterschiedliche Lärmbelastungskurven enthält. Mittelfristig gilt für die Behörden und die Flughafenbetreiberin eine Kurve, die dem maximal zulässigen Ausbau der Flughafentätigkeit entspricht. Eine zweite Kurve mit tieferen Werten gibt Zielwerte für die Senkung der Lärmbelastung bis 2030 vor. Diese Verminderung der Belastung soll namentlich über die erwartete Flottenerneuerung sowie über verschiedene Maßnahmen erzielt werden, die der Flughafen ergreifen wird.

Angesichts der langfristig erwarteten Zunahme der werden der Bund, der Kanton Genf und die Flughafenbetreiberin in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen koordiniert für einen zuverlässigen, sicheren, komfortablen und ausreichend leistungsfähigen Zugang der Bevölkerung zum Flughafen sorgen. Die Betriebszeiten sowie die Flugwege bleiben unverändert.

Ziel ist Ausgewogenheit

Die Festlegungen im SIL-Objektblatt sorgen für eine ausgewogene Berücksichtigung der Notwendigkeit eines leistungsfähigen Flughafens und des Anliegens, die Belastung von Umwelt und Bevölkerung durch den auf ein Minimum zu begrenzen. Sie sind das Ergebnis einer Abwägung zwischen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Sachzwängen und unterschiedlichen Sichtweisen. Das Objektblatt entstand in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton Genf und Flughafen Genf.

Im Rahmen der Anhörung können sich Privatpersonen und Vereinigungen bis zum 08. Januar 2018 zum Objektblatt äußern. Die Behörden haben drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Danach wird das BAZL die eingegangenen Stellungnahmen analysieren und ausgehend davon das SIL-Objektblatt überarbeiten. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 wird sich der Bundesrat mit dem Objektblatt befassen.

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