Die aktuelle Umsetzung der seit Jahrzehnten bestehenden Schutzbestimmungen für die Bevölkerung vor vermeidbarem – und damit einhergehend unzumutbarem – Fluglärm (z.B. Nachtflugbeschränkungen und Bahnbenutzungsregeln) am „Helmut Schmidt-Airport“ verfehlt ihr Ziel um Längen. Es gibt kaum einen Betriebstag, an dem der letzte Flieger regelkonform spätestens um 23:00 Uhr gestartet oder gelandet ist. Außerdem wird in der Stunde zuvor (ebenso wie in der ersten Betriebsstunde) die geltende Bahnbenutzungsregelung nahezu in Gänze außer Kraft gesetzt. All dies geschehe wissentlich vor den Augen der Genehmigungs- und Kontrollbehörden (BWVI und BUE), ohne dass hinreichend eingegriffen werde, so die BAW | Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Und weiter: Weder freiwillige Selbstverpflichtungen („Pünktlichkeitsoffensive“) noch die novellierte Entgeltordnung haben es vermocht, das bestehende Belastungsübermaß spür- und messbar zu reduzieren. Andererseits wird jeder Passagierrekord gefeiert, als ob es keine direkte oder zumindest indirekte Beziehung von Passagieraufkommen, Flugbewegungsanzahl, Fluglärm und Grad der Regelmissachtung gäbe.
Wenn Aufsicht und Interesse verschmelzen
Wie passe dies zusammen mit dem Appell der Hamburgischen Bürgerschaft an den Senat „eine sehr strenge Einhaltung der Betriebszeiten sicherzustellen und gegenüber den Fluglinien auf eine weitere Reduzierung der Verspätungen und Ausnahmen hinzuwirken“, stellt die BAW die Frage.
Mit Geld ließe sich scheinbar alles regeln: Wird die Nachtflugbeschränkung durch eine Fluggesellschaft umgangen, reicht ein bisschen Ablass (zeitabhängige Start- und Landeentgelte) an den kommerziellen Flughafenbetreiber und schon werde die angegebene Unvermeidbarkeit durch die aufsichtführende Behörde – in Vertretung der Haupteigentümerin und damit verbunden der monetären Empfängerin des Ablasses – attestiert.