Piloten: Politik gegen Sozialdumping in der Pflicht

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Am 14. September 2016 hat das europäische Parlament eine Entschließung zum „Sozialdumping in der EU“ verabschiedet. In bemerkenswerter Weise stellt das EU-Parlament darin unter anderem fest, dass atypische Beschäftigung, Sozialdumping und Scheinselbständigkeit Formen der Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt darstellen und nationale soziale Sicherungssysteme dadurch nachhaltig geschädigt werden, dies gelte insbesondere für den Straßen- und Luftverkehrsbereich. Das Parlament stellt fest, dass das Ausmaß des Sozialdumpings als Folge von Beschäftigungsverhältnissen mit extraterritorialen Elementen zunimmt.

Dieser Umstand stehe den europäischen Werten entgegen, da es den Schutz der Rechte der Unionsbürger gefährdet. Ferner stellt das europäische Parlament fest, dass im Verkehrssektor die Sicherheit und der Schutz der Fahrgäste sowie angemessene Arbeitsbedingungen in erheblichem Maß miteinander verknüpft sind. Als Folge aus diesen und weiteren 26 Feststellungen fordert das europäische Parlament die Kommission zu Gegenmaßnahmen auf.

„Die sozialen Rechte des Flugpersonals müssen geschützt werden, direkte Arbeitsverträge müssen als Standardmodell festgeschrieben und die Verwendung atypischer Arbeitsverträge massiv eingeschränkt werden“, sagt Ilja Schulz, Präsident der . „Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr innerstaatliches Recht dahingehend zu überarbeiten, das alle Arbeitsverträge im gute Arbeitsbedingungen vorsehen müssen, da prekäre Arbeitsbedingungen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der soziale Schutz der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsqualität dürfen nicht der Wettbewerbsfähigkeit geopfert werden“, so Schulz weiter.

Mit der Entschließung hat das europäische Parlament in bislang einzigartiger Klarheit die negativen Folgen von Sozialdumping anerkannt und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Umsetzung der Empfehlungen ist für Kommission und Mitgliedstaaten zwar nicht bindend, dennoch können sich ab sofort weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten in anstehenden Gesetzgebungen von der Kenntnis und den festgestellten negativen Folgen des Sozialdumpings sowie der atypischen Beschäftigung freisprechen.