Die am 31. August 2016 durch die Sicherheitsbehörden angeordnete Räumung von Terminalbereichen am Flughafen Frankfurt wurde durch ein individuelles Fehlverhalten eines Beschäftigten der Fraport-Tochterfirma FraSec ausgelöst. Fraport und FraSec stehen nun im Kontakt mit den Behörden, um den Sachverhalt gemeinschaftlich aufzuarbeiten. Der geordnete Ablauf der Räumung habe aber auch gezeigt, dass die Sicherheitsmechanismen am Frankfurter Flughafen funktionieren, so der Flughafen.
„Die Sicherheit unserer Gäste steht am Flughafen Frankfurt an oberster Stelle. Wir bitten alle Passagiere und Kunden, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedanken uns für das ruhige und besonnene Verhalten“, sagte Anke Giesen, Vorstand Operations der Fraport AG. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Passagier- und Gepäckkontrollen haben eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. Wir werden nun in Einzelgesprächen mit dem Beschäftigten und in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden den Fall aufarbeiten“, so Giesen abschließend.
Die Luftsicherheit in Deutschland liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) und am Flughafen Frankfurt wird diese Verantwortung durch die Bundespolizei wahrgenommen. Die Behörden legen diesbezüglich konkrete Vorgaben für die Art der Kontrollmaßnahmen und die dabei eingesetzten Geräte fest. Auf dieser Basis schreiben die Behörden die Kontrollen der Passagiere am Markt für Sicherheitsdienstleistungen aus.
Die Beschäftigten der Firmen, welche aus diesen Ausschreibungen erfolgreich hervorgehen, müssen die behördlichen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen. Hierzu durchlaufen sie eine Schulung durch den Arbeitgeber und auf dessen Kosten, wobei Inhalte, Schulungsunterlagen und -software sowie Übungsgeräte von den Behörden vorgeschrieben beziehungsweise abgenommen werden und auch die abschließende Prüfung vor Vertretern der Bundespolizei abgelegt werden muss.