Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verabschiedet. Die Anpassung der Gebühren betrifft vor allem die Ausstellung von Lizenzen des Flugpersonals sowie von Zertifikaten und Betriebsbewilligungen für Luftfahrtunternehmen. Neu geregelt sind ferner die Gebührenmodelle der Aeromedical Centers sowie der Fliegerärzte. Die Revision trägt dem harmonisierten europäischen Luftrecht Rechnung. Eine Mehrbelastung der Industrie wird damit nicht bezweckt. Die bisherige Gebührenverordnung des BAZL stammt aus der Zeit vor der Übernahme des EU-Luftfahrtrechts durch die Schweiz.
Die Verordnung über die Gebühren des BAZL muss daher an die europäischen Regelungen angepasst werden. Die revidierte Gebührenverordnung wurde heute vom Bundesrat verabschiedet und wird ab 01. Januar 2016 in Kraft treten. Im Vergleich mit den Gebühren der Luftfahrtbehörden anderer Ländern sind die Gebühren des BAZL weiterhin eher tief. Die Stundenansätze werden als solche nicht angehoben. Hingegen musste aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtes der Gebührenrahmen erweitert werden, damit auch für umfangreiche Zertifizierungen entsprechend dem damit verbundenen Prüfungsaufwand Rechnung getragen werden kann.