Streiks in Berlin lassen etliche Flüge ausfallen

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An den Berliner Flughäfen und bleiben die heute am Boden. ver.di hat die ca. 2.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister zum aufgerufen, dieser soll nach derzeitigem Stand bis Mittwoch andauern. Heutzutage würden im Schnitt rund elf Euro pro Stunde bezahlt. Die Beschäftigten wollen einen Euro mehr pro Stunde. Von den Arbeitgebern waren zuletzt 8,0 Prozent geboten worden, jedoch bezogen auf vier Jahre, so dass ver.di daraus eine Steigerung von gerade einmal 20 Cent pro Stunde errechnet. Viele -Verbindungen an deutschen Flughäfen fallen damit aus.

Die Bodenverkehrsdienste leisten die Gepäck- und Passagierabfertigung, Reinigung, Flugzeugservices wie Betankung der Maschinen, arbeiten auf dem Vorfeld und ermöglichen so das sichere und effiziente Geschehen des Flugbetriebs. Laut Gewerkschaft spiegelt sich das aber nicht im Lohn wider. Vor 15 Jahren hätte man dort deutlich mehr verdient als heute. Dies sei auch durch die Liberalisierung durch die EU geschehen, so ver.di.

Kein Verständnis bei den

Schon über sechshundert Flüge haben annulliert werden müssen. Zehntausende Passagiere – darunter auch tausende Besucher der laufenden Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in der Bundeshauptstadt – sind von den Streichungen betroffen.

„In der Logistikkette des Luftverkehrs sind stets alle Unternehmen und letztlich vor allem die Passagiere Leidtragende von Arbeitskampfmaßnahmen und dies unabhängig davon, welche Berufsgruppe streikt“, sagt Michael Hoppe, Vorsitzender und Generalsekretär des Board of Representatives in Germany (BARIG). Dabei könnten selbst Spartengewerkschaften und kleine Mitgliedsgruppen so großen Schaden anrichten und den gesamten zum Stillstand bringen. „Wieder einmal sind von einem Arbeitskampf betroffen, bei dem die Fluggesellschaften selbst gar nicht Partei der Tarifverhandlungen sind“, so Michael Hoppe weiter.

„Diese Maßnahmen einer einzelnen Gewerkschaft sind leider zum wiederholten Male eine Blamage für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Daher sind verbindliche Regelungen wie Mediations- oder Schlichtungsverfahren vor Arbeitskämpfen erforderlich, insbesondere da der eine wichtige Kernfunktion und besondere Bedeutung für die Gesamtwirtschaft hat.“