Sturmwarnung in Köln/Bonn erfordert Starts auf Querwindbahn

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Nach einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) dürfen in der Nacht vom heutigen Donnerstag, den 22. Mai, auf den morgigen Freitag, 23. Mai, auch auf der sogenannten Querwindbahn in westlicher Richtung starten. Das Landesverkehrsministerium erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, "weil (…) mit Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist, die die Seitenwindkomponente vieler Luftfahrzeuge überschreiten werden.

Im Interesse der und eines reibungslosen Flugbetriebes soll den Luftfahrzeugführern die Nutzung der Startbahn 24 ermöglicht werden, so dass kritische Flugzustände beim Start erst gar nicht entstehen." Normalerweise sind Starts auf der Querwindbahn in Richtung Westen am nachts nicht erlaubt. Sollte sich die Vorhersage des DWD nicht bestätigen, soll wie üblich doch die große Start- und Landebahn genutzt werden.