Eine kommende Bundesregierung habe es in der Hand, gesetzliche Rahmenbedingungen an die Realitäten des internationalen Wettbewerbs im Luftverkehr anzupassen. Wo genau Deutschland abgehängt wird und wie sich gegensteuern ließe, darüber diskutierte BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte mit hochrangigen Vertretern der deutschen Luftfrachtindustrie beim aktuellen Treffen des Aircargo Club Deutschland (ACD).
Der europäische Luftverkehrsmarkt ist bei Weitem nicht der größte, aber der mit Abstand wettbewerbsintensivste der ganzen Welt. 237 Airlines buhlen an europäischen Flughäfen um Kunden – so viele wie sonst auf keinem anderen Kontinent. Überkapazitäten belasteten ohnehin schon unterdurchschnittliche Margen. Die Spielregeln müssten für alle gleich sein, betonte Mathias Jakobi, amtierender Präsident des ACD und Zentraleuropachef des Airline-Verbands IATA, und unterstützte den Apell an die künftige Bundesregierung, die Weichen richtig zu stellen.
BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte forderte faire gesetzliche Rahmenbedingungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft. Es brauche von den Parteien konkrete Entscheidungen, die die Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Unternehmen spürbar reduziert werden können. Dr. Schulte ging in seinem Vortrag unter anderem auf die sich nachteilig auswirkende Praxis bei der Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer ein.
Einfuhrumsatzsteuer: Nachteil deutscher Flughäfen
Diese ist in Deutschland direkt bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zu zahlen und mindert damit zwischenzeitlich erheblich den Cash-Flow der Unternehmen. Indem Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und die Niederlande die Besteuerung der Wareneinfuhr unternehmerfreundlicher gestalten und diese erst mit dem Vorsteuerabzug verrechnen, verschaffen sich die dortigen Flughäfen eine bedeutend höhere Attraktivität. Auch die vergleichsweise langsamen behördlichen Genehmigungsverfahren von Frachtchartern führten dazu, dass deutsche Originärfracht Tag für Tag tonnenweise etwa nach Luxemburg oder Lüttich abwandere.
Zu den Rahmenbedingungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft sagte Schulte, habe die Öffnung der Märkte im Luftverkehr hat das Mobilitätsangebot für die deutsche Wirtschaft zwar deutlich verbessert. Doch wenn man Unternehmen in einen internationalen Wettbewerbsmarkt überführt, dann dürfe des bei gesetzlichen Auflagen keine nationalen und europäischen Alleingänge geben. Leider habe aber genau das der deutsche Gesetzgeber gemacht: Die deutsche Luftverkehrsteuer, ein deutscher Sonderweg bei der Finanzierung der Sicherheitskontrollen sowie die rigiden Nachtflugverbote an den Flughäfen verzerrten die wettbewerblichen Rahmenbedingen zu Lasten inländischer Unternehmen.
Die Folge: schmerzhafte Verluste bei den Marktanteilen. Jüngste Vorstöße der Bundeswirtschaftsministerin und des Bundesverkehrsministers, einseitige Sonderlasten wie die deutsche Luftverkehrsteuer abzubauen, gehen in die richtige Richtung, es brauche auch die Umsetzung durch die künftige Regierung.