Widerspruch zu Ziviler Luftfahrt am Flugplatz Dübendorf

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Die geplante zivile Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in der und die Realisierung des angrenzenden Innovationsparks setzen Anpassungen an den Sachplänen des Bundes für die militärische und zivile voraus. Die angepassten Sachpläne wurden im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt sowie dem Kanton und den betroffenen Gemeinden und Planungsverbänden zur Anhörung unterbreitet. Nun liegen die Stellungnahmen vor. Diese richten sich erwartungsgemäß gegen den geplanten zivilaviatischen Weiterbetrieb des Flugplatzes. Die Anpassung des Perimeters zugunsten des Innovationsparks wird dagegen begrüßt.

Am 03. September 2014 entschied der Bundesrat, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu nutzen sowie auf einem Teil des Areals die Errichtung des Hub-Standorts des nationalen Innovationsparks zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Entscheids setzt Anpassungen am Sachplan (SPM) und am Sachplan Infrastruktur der (SIL) voraus. Die Anpassungen wurden dem Kanton Zürich und den betroffenen Gemeinden bis am 11. November 2015 zur Anhörung unterbreitet. Während der öffentlichen Auflage vom 24. August bis 23. September 2015 konnte sich auch die Bevölkerung zu den Änderungen äußern.

Mehrheit gegen zivilaviatischen Betrieb

Nun liegen die Stellungnahmen der Zürcher Regierung sowie der Gemeinden vor. Im Rahmen der Mitwirkung sind zudem rund 3.700 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen. Beim überwiegenden Teil davon handelt es sich um vorgefertigte Mustereingaben, die von Privatpersonen unterzeichnet wurden. Auch haben sich einige politische Parteien sowie Vereinigungen und Verbände aus Wirtschaft, Umwelt, Luftfahrt und Regionalplanung geäußert. Die Gemeinden und Mitwirkenden sprechen sich mehrheitlich gegen eine zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf aus.

Kritisch beurteilt werden insbesondere der geplante Standort der Helikopterbasis, die mit der Umnutzung verbundene Erweiterung der Betriebszeiten und grundsätzlich die zusätzliche Fluglärmbelastung für die Region. Aus Wirtschafts- und Luftfahrtkreisen werden die Anpassungen der Sachpläne hingegen befürwortet. Dies insbesondere, weil der Dübendorf die einzige zentrumsnahe Alternative zum Zürich für die Geschäftsluftfahrt sei. Allgemein begrüßt wird die Perimeteranpassung, die für die Realisierung des Innovationsparks erforderlich ist.

Die Stellungnahmen aus der Anhörung und Mitwirkung werden nun ausgewertet und geprüft. Es ist vorgesehen, die beiden Sachpläne im ersten Halbjahr 2016 zusammen mit der für die Realisierung des Innovationsparks notwendigen Änderung des kantonalen Richtplans dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Mitwirkungs- und Erläuterungsberichte sollen nach dem Entscheid des Bundesrats veröffentlicht werden.

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