airberlin nennt Details aus Angeboten

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Der Aufsichtsrat der airberlin hat am Montag, 25. September 2017 den aktuellen Stand der Bietergespräche für den Verkauf des Unternehmens besprochen. Nun werden die Verhandlungen mit der AG und der britischen Fluggesellschaft bis zum 12. Oktober 2017 fortgeführt. Ziel ist die Übernahme von Teilen der airberlin. airberlin liegen von der für die Tochtergesellschaften Luftverkehrsgesellschaft Walter (LGW), die österreichische Ferienfluggesellschaft NIKI sowie Teile der airberlin vor. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen eröffnet eine Perspektive für mehrere tausend Mitarbeiter.

Der britische easyJet hat ein Angebot zur Übernahme eines Teils der Flotte von airberlin abgegeben. Dadurch ergeben sich ebenfalls Perspektiven für neue Arbeitsplätze für die airberlin Mitarbeiter. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Wenn die Abschlüsse wie geplant finalisiert werden, besteht eine gute Chance, den KfW-Kredit zurückzuzahlen. Man sei aber noch nicht am Ziel der Verhandlungen. Ein stabiler Flugbetrieb in den kommenden Tagen und Wochen gelte nun Grundvoraussetzung für den Erfolg, alles andere gefährde die Verhandlungen.

Behördliche und rechtliche Schritte

Darüber hinaus gibt es gerade auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Die Bundesagentur für Arbeit wird daher am Firmensitz in über offene Stellen informieren. Der heute präsentierte Verhandlungsstand habe nur mit der schnellen Überbrückungshilfe der Bundesregierung erreicht werden. Andernfalls hätte die Flotte am Wochenende 12./13. August 2017 gegroundet werden müssen. Die angestellten hätten dann unmittelbar ihren Arbeitsplatz verloren.

Die Ergebnisse des Investorenverfahrens werden noch durch die EU-Kommission auf Konformität mit den Binnenmarktregeln überprüft. Das Insolvenzverfahren soll die Gläubiger bestmöglich befriedigen. Dieser einfache Satz, der sich aus §1 der Insolvenzordnung ergibt, beschreibt präzise, welches Ziel wir mit allem verfolgen, was in diesem Insolvenzverfahren vorgeht.

Diese verpflichtende Maxime der optimalen Gläubigerbefriedigung hat auch in diesem Verfahren unmittelbare Konsequenzen: Im Investorenprozess erhalten der oder die Bieter den Zuschlag, die das beste Angebot zugunsten der Gläubiger unterbreiten.‎ Das gilt bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ohne Einschränkungen gleichermaßen wie bei Regelinsolvenzverfahren.

Politik hat keinen Einfluss

Einschränkungen dieses Grundsatzes können sich lediglich dann ergeben, wenn die Bieter aus kartellrechtlichen Gründen nicht in Frage kommen oder die nötigen Finanzmittel fehlen. Dass diese Grundsätze eingehalten werden, überwachen die vom Gesetz dafür vorgesehenen und vom Insolvenzgericht eingesetzten Institutionen: die Gläubigerausschüsse und der vorläufige Sachwalter. Gerüchte, die Politik habe auf die Auswahl der Investoren Einfluss genommen, seien also nicht nur völlig abwegig, tatsächlich wären solche Versuche sinn- und folgenlos.

Die Insolvenzordnung setzt einen weiteren Schwerpunkt mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Dem sind der Vorstand und Herr Kebekus als Generalbevollmächtigter in hohem Maße nachgekommen, indem sie über das KfW-Darlehen den Geschäftsbetrieb in weiten Teilen aufrecht erhielten. Damit habe man es geschafft, einen lebendigen Geschäftsbetrieb in den Investorenprozess zu führen.

Aber es wird ehrlicherweise auch nicht möglich sein, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Wie viele Arbeitsplätze erhalten werden und wie viele nicht, kann noch nicht geklärt werden, denn dies hängt in hohem Maße vom weiteren Verlauf der Verkaufsverhandlungen ab.

Leasing- abgezogen

airberlin muss zum 15. Oktober 2017 ihr Langstreckenangebot vollständig beenden, da die Flugzeugleasingfirmen sukzessive ihre Airbus A330-Jets zurückziehen. Die Verbindung zwischen und Los Angeles wird daher am heutigen 25. September 2017 eingestellt. Die weiteren Streichungen folgen zum 16. Oktober 2017. Im Europa-Verkehr streicht airberlin zum 29. September 2017 die Verbindung zwischen Hamburg und München sowie zwischen Köln/Bonn und München. Weitere Anpassungen im Flugplan werden in den kommenden Tagen folgen. Für den erfolgreichen Abschluss der Transaktionen und die anschließende Überführung in neue Hände ist ein stabiler Flugbetrieb Grundvoraussetzung.

Letzte Woche hatten die Gläubigerausschüsse für die Air PLC & Co. Luftverkehrs KG, die Air Berlin PLC und die airberlin technik GmbH (ABT) getagt. Dabei wurden die bis dahin vorliegenden Bieterangebote für die airberlin bzw. Teile des Unternehmens intensiv erörtert. Der Generalbevollmächtigte der airberlin im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, Frank Kebekus, der vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingesetzte Sachwalter, Lucas Flöther, und der CEO der airberlin, Thomas Winkelmann, waren beauftragt worden, die Verhandlungen mit den Bietern weiter zu führen und einen Abschluss anzustreben.

Eine Besonderheit ist, dass das Bieterverfahren für die airberlin technik mit ihren rund 850 Beschäftigten nachgelagert zum Bieterverfahren für das Fluggeschäft der airberlin angelegt ist. Der Grund: Zuerst müssen die an der ABT interessierten Investoren Klarheit über die Entwicklungen der Airline haben, um sich dann detaillierter mit der ABT beschäftigen und ein passgenaues Angebot abgeben zu können. Deshalb sieht der Zeitplan im Bieterverfahren für die ABT vor, dass die Bieter ihre bis zum 06. Oktober vorlegen müssen. Daran schließt sich die Bewertung der verschiedenen Angebote an. Auch für diese Sparte der airberlin gibt es Interessenten. Die Gespräche mit potenziellen Investoren sind auf positive Resonanz gestoßen.

Da die Auswahl der Bieter und der Abschluss von Transaktionen auch der Zustimmung des Board of Directors der Air Berlin PLC bedürfen, hat der Board of Directors am heutigen 25. September 2017 zu den Bieterangeboten beraten.