Ryanair begrüßt eine Entscheidung des Amtsgerichts Liverpool, welche die Richtlinie der Billigairline bezüglich EU261-Fällen aufrechterhält und besagt, dass Rechtsfälle von betreffenden „Ausgleichsjägern“ vor irischen Gerichten angehört werden müssen. Der Antrag der Ausgleichsjäger-Firma Hughes Walker, ihre Fälle in England anzuführen, um mehr Kunden unnötigerweise vor Gerichte zu führen, wurde abgelehnt. Fälle, in die britische „Ausgleichsjäger“-Firmen involviert sind, werden in den irischen Gerichten unter einer Zuständigkeitsklausel (die seit 2010 Bestandteil von Ryanairs Geschäftsbedingungen ist) angehört, allein um Verbraucher zu schützen, wie Ryanair betont, und britische „Ausgleichsjäger“ zu zwingen, ihre missbräuchlichen Praktiken, Verbrauchern bis zu 50 Prozent ihrer Ausgleichszahlungen als Provision berechnen, zu beenden.
Für den Fall, dass ein Verbraucher aus dem Vereinigten Königreich seinen Anspruch gemäß der EU261-Regelung (so wie empfohlen) direkt bei Ryanair geltend macht und dieser abgelehnt wird, kann der Verbraucher frei darüber entscheiden, den jeweiligen Anspruch auch vor einem Gericht im Vereinigten Königreich geltend zu machen.
Ryanair fordert alle Kunden mit gültigen EU261-Ausgleichsansprüchen auf, ihre Forderungen direkt bei Ryanair geltend zu machen und „Ausgleichsjäger“-Firmen zu meiden, die Verbraucher ausnehmen würden und bis zu 50 Prozent ihrer Ausgleichszahlungen als Provision berechnen, indem sie sie dazu auffordern, Pfandrechte zu unterzeichnen und vorsätzlich vor Gerichte bringen. Kunden mit rechtsgültigen Ansprüchen sollten diese ohne Abzug direkt bei Ryanair geltend machen.
Ryanair forderte die Wettbewerbs- und Marktbehörde (CMA) erneut auf, bessere Vorschriften gegen „Ausgleichsjäger“ durchzusetzen, um Verbraucher davor zu schützen, von diesen eigennützigen Firmen ausgenutzt zu werden. Diese „Ausgleichsjäger“ der Luftfahrtbranche führten die Kunden in die Irre, so Kenny Jacobs, Chief Marketing Officer von Ryanair. Sie fordern sie dazu auf, Pfandrechte zu unterzeichnen und bringen sie vor Gerichte, um in die eigene Tasche zu wirtschaften und bis zu 50 Prozent der Ausgleichsforderung erhalten wollen für etwas, das kostenlos bei der Airline selbst getan werden könne.