Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute die erste Phase des Ausarbeitungsprozesses für das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf abgeschlossen. Als Ergebnis der informellen Vorbereitungsphase hat das BAZL das Koordinationsprotokoll publiziert. Das Objektblatt wird den Rahmen für den Betrieb und die Infrastrukturentwicklung des Flughafens Genf bis 2030 definieren. Als Nächstes folgt das Verfahren zur Genehmigung des SIL-Objektblatts, in dessen Verlauf die öffentlichen Körperschaften und die Anwohnerinnen und Anwohner konsultiert werden.
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das raumplanerische Instrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Als solches legt der SIL die strategische Ausrichtung fest und bestätigt namentlich die nationale Bedeutung des Flughafens Genf. Konkret macht der SIL verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Perimeter und zur Ausstattung des Flughafens, zur Lärmbelastung, zu den Hindernisbegrenzungsflächen sowie zum Natur- und Landschaftsschutz. Das Objektblatt wird vom Bundesrat genehmigt.
In der 2013 vom BAZL eingeleiteten ersten Phase des Prozesses trafen im Rahmen des Koordinationsverfahrens Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone Genf und Waadt, des Flughafens Genf sowie der Skyguide zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen einerseits die Entwicklungsprojekte des Flughafens Genf in baulicher und betrieblicher Hinsicht und andererseits die Beurteilung der Auswirkungen dieser Projekte auf die angrenzenden Gebiete und die Umwelt. Es geht darum, zu gewährleisten, dass der Flughafen seinen Auftrag im nationalen Interesse in aller Sicherheit erfüllen kann.
Ebenfalls zur Sprache kam die Lärmbelastung im Hinblick auf den Zeithorizont 2030, weil in diesem Punkt Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kanton Genf und dem UVEK bestehen. Das Koordinationsprotokoll umfasst eine Bestandesaufnahme sämtlicher Diskussionen über rund fünfzehn verschiedene Themen und kann auf der Webseite des BAZL eingesehen werden. Es ist für die Behörden nicht rechtsverbindlich, dient aber als Grundlage für die Ausarbeitung des Entwurfs des SIL-Objektblatts.
Das vom Gesetz vorgesehene Verfahren für die Bewilligung des SIL-Objektblatts kann somit beginnen. In dieser zweiten Phase des Prozesses werden die betroffenen Kantone und Gemeinden, das Nachbarland Frankreich sowie die Bevölkerung sich im ersten Halbjahr 2017 zum Entwurf des SIL-Objektblatts äußern können. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird das UVEK das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf dem Bundesrat vorlegen.