Nach dem tragischen Flugzeugunglück in Frankreich haben sich die deutschen Fluggesellschaften unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) beraten und sich mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmt. Demnach führen die deutschen Fluggesellschaften als ersten Schritt neu ein vorläufiges Verfahren ein, das vorsieht, dass immer zwei autorisierte Personen im Cockpit eines Flugzeuges sein müssen. Die Vereinigung Cockpit begrüßt dieses schnelle und entschlossene Handeln der deutschen Airlines.
Die Umsetzung dieser Zwei-Personen-Regel erfolgt gemäß dieser Absprache durch die BDL-Fluggesellschaften. Beim Unglücksflug 4U 9525 soll der Co-Pilot den ersten Piloten aus der Kabine ausgeschlossen haben. Alle 150 Menschen an Bord fanden bei dem Absturz den Tod.
Vereinigung Cockpit begrüßt neue Regelung
Das jetzt in Rede stehende vier-Augen-Prinzip im Cockpit bietet eine erste Möglichkeit, auf die Gefahren derart tragischer Unglücke zu reagieren. „Wir dürfen jetzt aber keinen Generalverdacht gegenüber allen Besatzungsmitgliedern aufkommen lassen“, so Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. Die derzeitige sorgfältige Auswahl, Ausbildung und Qualifikation der Piloten bleibt auch nach dem tragischen Flug 4U 9525 für ihn die Basis für die sichere Flugdurchführung.
Die Pilotenvereinigung Cockpit fordert weiterhin die vollständige und lückenlose Flugunfalluntersuchung von Flug 4U 9525. Nachdem alle Fakten durch die zuständigen Behörden zusammengetragen wurden, wird die Vereinigung Cockpit mit den Behörden und den Airlines gemeinsam die notwendigen Maßnahmen diskutieren und Lösungen finden, die bereits sehr hohen Sicherheitsstandards in der Luftfahrt noch weiter zu erhöhen.