BDL mit Forderungen für nationales Luftverkehrskonzept

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Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, gemeinsam mit den Ländern ein Luftverkehrskonzept für Deutschland zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs zu stärken. Dieses sei für Deutschland dringend erforderlich, so der BDL, und stellte heute Anforderungen an ein solches Luftverkehrskonzept vor.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) als gemeinsames Sprachrohr der deutschen Luftverkehrswirtschaft nennt dabei Punkte für Planungssicherheit bei Unternehmen und Verbesserungen für die durch den betroffenen Bürger.

"Wir brauchen schnelle Entscheidungen und konkrete Projekte von Bund und Ländern, um den bestmöglich für aktuelle und künftige Herausforderungen zu wappnen", sagte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch heute in . "Ein nationales Luftverkehrskonzept muss klare und verbindliche Aussagen zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Infrastrukturentwicklung und zu Umwelt- und Lärmschutz enthalten," so Siegloch.

Marktbeobachtung verbessern, keine einseitigen Belastungen

Gemeinsam mit Dr. Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen AG und Dr. Stefan Schulte, Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG, hat Siegloch heute in die BDL-Vorschläge für ein nationales Luftverkehrskonzept vorgestellt. Die Vorschläge und Maßnahmen sehen unter anderem vor: eine regelmäßige Marktentwicklungsanalyse und Analyse der Wettbewerbsbedingungen, ein Standortkonzept mit einer Festschreibung des Bedarfs an Nachtflügen, Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung bei Flugverfahren, sowie Vorschläge zur Effizienzerhöhung der Sicherheitskontrollen.

"Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht einen leistungsfähigen Luftverkehr und das erreichen wir nur, wenn einseitige Belastungen abgebaut werden," so Dr. Christoph Franz. "Besonders wichtig ist, dass offensichtlich unfaire Wettbewerbsbedingungen beseitigt werden. Das betrifft vor allem die Luftverkehrsteuer, aber auch den EU-Alleingang beim ."

"Ein Luftverkehrskonzept für Deutschland sollte auch eine verlässliche Lärmschutzstrategie beinhalten. Im Mittelpunkt sollte dabei der aktive Schallschutz stehen," so Dr. Stefan Schulte. "Hierbei sind wir im Übrigen in Frankfurt und an anderen Standorten bereits sehr innovativ unterwegs und erzielen messbare Fortschritte, die europaweit beachtet werden. Hinzu kommen die der Airlines, die eine der größten Investitionen der jüngsten Wirtschaftsgeschichte ist, und der passive Schallschutz."

Siegloch weiter: "Das Konzept sollte möglichst konkrete Vorhaben definieren und noch dieses Jahr erarbeitet und beschlossen werden, denn unsere Unternehmen brauchen mehr denn je eine verlässliche Planungsgrundlage."

Vorschläge und Forderungen des BDL

  • Entwicklungsbedarf für den Luftverkehrsstandort definieren

Der Bund sollte gemeinsam mit den Ländern regelmäßig eine Marktentwicklungsanalyse und Analysen der Wettbewerbsbedingungen vorlegen.

  • Regulative und fiskalische Rahmenbedingungen wettbewerbsneutral gestalten – Energie-effizienz und Klimaschutz vernünftig voranbringen und gute Arbeitsbedingungen erhalten

Staatliche Eingriffe in den Luftverkehrsmarkt sollten vorab auf mögliche wettbewerbsverzerrende Folgen evaluiert werden. Die Luftverkehrsteuer muss abgeschafft und der Emissionshandel bis 2020 ausgesetzt werden.

  • Fluglärm begrenzen und wettbewerbsfähige sowie umweltpolitisch vertretbare Betriebszeiten für die Flughäfen in einem Bund-Länder-Konzept verbindlich festlegen

Der "Balanced Approach" der ICAO ist zu stärken; Betriebsbeschränkungen sollen nur als letztes Mittel angewendet werden. Im Bund-Länder-Konzept sollen der Bedarf an Nachtflügen und von Nachtflugstandorten festgelegt werden.

  • Bürgerbeteiligung stärken und Akzeptanz erhöhen

Betroffene Bürger müssen stärker in Entscheidungsprozesse bei der Festlegung von Flugverfahren einbezogen werden. Dazu sollten die Möglichkeiten der Beteiligung in den Fluglärmkommissionen gestärkt werden.

  • Prinzip der Selbstfinanzierung des Luftverkehrs erhalten

Der Luftverkehr trägt seine Infrastruktur-, Betriebs- und Lärmschutzkosten selber. Weitere Belastungen des Luftverkehrs werden daher abgelehnt. Klimaschutz soll über einen international wettbewerbsneutralen und nicht über einen auf Europa begrenzten weiterentwickelt werden.

  • Luftsicherheit gewährleisten und Sicherheitskontrollen effizienter gestalten

Kontrollprozesse müssen effizienter gestaltet werden. In einem gemeinsamen Projekt von Luftverkehrswirtschaft und Behörden sollen Konzepte für die Weiterentwicklung und Optimierung von Fluggastkontrollen erarbeitet werden.

  • Prioritäten für die intermodale Integration der Flughäfen

Im Bund-Länder-Konzept sollten die Prioritäten für den Ausbau der Intermodalität zwischen Schienen- und Luftverkehr festgelegt werden.

  • Anforderungen an die Festlegung wettbewerbsfähiger Verkehrsrechte für den Flughafenstandort Deutschland

Die Gewährleistung von zusätzlichen Verkehrsrechten an Drittstaaten sollte an der Gewährleistung eines Level-Playing-Fields und einer Verbesserung der Angebotsqualität des Luftverkehrsstandortes Deutschland orientiert werden.

Der Bund sollte die Reform des europäischen -Managements durch Realisierung des SES einschließlich einer wirkungsvollen wirtschaftlichen Regulierung unterstützen und weiter vorantreiben.

  • Aktive Mitgestaltung und effiziente Umsetzung europäischer Vorgaben zur Flugsicherheit (Safety)

Deutschland sollte sich an der Entwicklung neuer oder geänderter Vorgaben durch die EASA stärker aktiv beteiligen.