Der von Umweltbehörde und Senat vorgelegte Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg vom 08.05.17 weist laut der BAW, Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein, grobe fachliche und rechnerische Mängel auf. So würden im Teilaspekt „Luftverkehr“ (Kap. 5.1.3; S. 38 ff.) die flugverkehrsbezogenen Emissionen (Landing Take Off Zyklen – LTO) fälschlicherweise nur unterhalb von 300 Metern dem Flughafen zugehörig zugeordnet. Richtigerweise sind jedoch nach der ICAO (die Internationale Zivilluftfahrtorganisation) Emissionen unterhalb von ca. 900 Metern (3.000 ft.) dem Hamburger Flughafen zuzuordnen. Die dem Luftreinhalteplan der Umweltbehörde zugrunde liegenden Daten der flugverkehrsbezogenen Emissionen (LTO-Zyklen und APU-Emissionen) basierten auch nicht auf echten Messergebnissen, sondern auf einer numerischen Simulation mit dem Flughafen-eigenen Programm LASPORT.
Dies lasse jegliche Transparenz bzgl. der Parametrisierung dieses Programms vermissen. Ebenso würden keinerlei Aussagen zur Validität der Simulationsergebnisse vorgestellt, welhalb das Zahlenwerk der Umweltbehörde unter dem großen Vorbehalt der unabhängigen Überprüfbarkeit durch Dritte stehe.
BAW: Unwägbarkeiten und Annahmen
Im vorgelegten Luftreinhalteplan existiert kein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Luftverkehrsbelastungen. Vom Bezugsjahr 2014 mit einem flugverkehrsbezogenen Schadstoffausstoß von 442 Tonnen NOx pro Jahr wird stattdessen eine Emissionssteigerung innerhalb weniger Jahre bis 2020 um 56 Prozent auf dann 689 Tonnen NOx pro Jahr prognostiziert, ohne dass auch nur eine einzige Gegenmaßnahme im Luftreinhalteplan aufgeführt wird.
Für das Prognosejahr 2025 wird dann unbegründet von einem „Null-Prozent“ Emissionszuwachs gegenüber dem Prognosejahr 2020 ausgegangen. Die jährlichen Zuwachsraten im Luftverkehr betragen jedoch durchschnittlich fünf Prozent. Für die Umweltbehörde ist das offensichtlich kein Anlass dieses in die langfristige Prognose einzurechnen. Während es eine quantifizierende Gesamtdarstellung der bestehenden NOx-Belastungsarten der Jahre 2012 – 2014 gibt (Tabelle 21), fehlt eine derartige Zusammenstellung für die Prognosezeiträume 2020 und 2025.
Hamburger Senat zu unkritisch
„Die Umweltbehörde beaufschlagt die Bevölkerung mit zusätzlichen flugverkehrsbedingten Schadstoffemissionen. Dieser sogenannte Luftreinhalteplan ist insbesondere in seinem Teilaspekt Luftverkehr ein Spiegelbild der mangelhaften Umweltpolitik des regierenden Senats. Eine kritische Befassung mit dem Emissionsträger Luftverkehr fehlt in Gänze. Ohne dass auch nur eine einzige Gegenmaßnahme im Luftreinhalteplan aufgeführt wird, lässt sie den Schadstoffausstoß massiv steigen.
Im Gegensatz zu den anderen motorbezogenen Verkehrs-arten gibt es kein einziges Maßnahmenpaket zur Reduzierung dieser Emissionsart. Das ist ein Skandal! Außerdem stellt sich die Frage, ob der Emissionszuschlag mit den bekanntgewordenen Ausbauplänen am Flughafen in Verbindung steht“, fasst Martin Mosel, Sprecher der BAW die Gesamtsituation zusammen.