Die Cessna 172 R startete um 13:03 Uhr auf der Piste 25 des Flughafens Augsburg zu einem Schulflug. Auf den beiden vorderen Sitzen Sitz befanden sich ein Flugschüler (links) und sein Lehrer (Fluglehreranwärter, rechts).
Identifikation
- Art des Ereignisses: Unfall
- Datum: 03. Februar 2015
- Ort: Augsburg
- Luftfahrzeug: Flugzeug
- Hersteller / Muster: Cessna Aircraft Company / Cessna 172 R
- Personenschaden: keiner
- Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört
- Drittschaden: leichter Flurschaden
Ereignisse und weiterer Flugverlauf
Es war der erste Flug des Flugschülers mit dem Fluglehreranwärter sowie mit dem Luftfahrzeug Cessna 172 R. Auf dem hinteren rechten Sitz saß ein weiterer Fluglehrer als Fluggast, der den Flugschüler überwiegend ausgebildet hatte.
Der Schulflug sollte kurz vor dem Abschluss der Ausbildung einer simulierten Prüfung mit Schwerpunkt Funknavigation dienen. Das Luftfahrzeug stand über Nacht im Freien und wurde nach Angaben der Besatzung und des Fluggastes vor dem Start von einer Schneeauflage befreit. Die drei an Bord befindlichen Personen gaben weiter an, dass sich unter dem Schnee kein Eis befunden habe. Der Flugschüler gab zu Protokoll, dass es während des Startlaufes keine Auffälligkeiten gegeben habe. Abb. 2 zeigt den Flugweg und die Unfallstelle (Quelle: BFU/ Google EarthTM).
Kurz nach dem Abheben, bei einer Geschwindigkeit von 62 bis 65 Knoten, sei die Cessna „schlagartig nach rechts weggedreht“. Er habe daraufhin das linke Seitenruder voll getreten, das Flugzeug habe aber nicht reagiert. Unmittelbar danach habe der Fluglehreranwärter eingegriffen und versucht mit dem Querruder gegenzusteuern, was ebenfalls keine Wirkung zeigte. Das Flugzeug habe weiter nach „rechts gedreht“ und erst durch „Nachdrücken auf eine Linkskorrektur reagiert“.
Die Cessna habe kurz darauf mit der rechten Tragfläche den Flugplatzzaun berührt und sich nachfolgend überschlagen. Der Platzverkehrslotse gab an, das Abdriften der Cessna 172 sowie ein Abkippen über die linke Tragfläche beobachtet zu haben. Die an Bord befindlichen Personen konnten das Flugzeug ohne Verletzungen selbstständig verlassen. Die Cessna 172 wurde durch den Aufprall zerstört.
Angaben zu Personen
Der 41-jährige verantwortliche Luftfahrzeugführer war seit dem 08.05.2014 Inhaber einer unbefristeten Lizenz für Berufspiloten CPL (A), ausgestellt nach den Regelungen der Europäischen Union. In die gemäß Teil FCL nach ICAO-Standards erteilte Lizenz waren die Klassenberechtigungen für einmotorige und zweimotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP land, MEP land), jeweils gültig bis 31.05.2015, eingetragen.
Für beide Klassenberechtigungen war zusätzlich eine Instrumentenflugberechtigung (IR) mit gleichem Gültigkeitsdatum eingetragen. Das Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 war bis 25.10.2015 (Rechte für Klasse 1) und 25.10.2016 (Rechte für Klasse 2 und LAPL) datiert, verbunden mit der Auflage, eine Brille zu tragen und eine Ersatzbrille mitzuführen.
Nach bestanderer Fluglehrerprüfung war er als Fluglehreranwärter tätig. Die Gesamtflugerfahrung betrug 918 Stunden, davon 107 Stunden als Fluglehreranwärter. In den letzten 90 Tagen hatte er rund 30 Stunden mit 55 Starts, überwiegend auf dem Muster Cessna 172, durchgeführt. Der 32-jährige links sitzende Flugschüler befand sich seit Oktober 2013 in der Ausbildung zum Privatpiloten PPL (A) nach den Regelungen der Europäischen Union, Part-FCL.
Er hatte eine Flugerfahrung von insgesamt ca. 59 Flugstunden mit 155 Starts. Die Flüge hatte er auf den Mustern Cessna 152 sowie Cessna 172 P und Cessna 172 S (ausgestattet mit Glascockpit) absolviert, davon rund zehn Stunden im Alleinflug. Das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 war bis zum 22.08.2018 gültig. Der auf dem hinteren Sitz befindliche Mitflieger war ebenfalls Fluglehrer. Bei ihm hatte der Flugschüler seine bisherige praktische Ausbildung absolviert.
Angaben zum Luftfahrzeug
Die Cessna 172 R ist ein abgestrebter Schulterdecker in Metallbauweise mit vier Sitzplätzen. Das Flugzeug wurde 1998 mit der Werknummer 17280524 des Herstellers Cessna Aircraft Company gebaut. Es verfügte über einen Lycoming IO-360-L2A- Motor.
Die maximal zulässige Gesamtmasse liegt bei 1.111 kg. Es wurden an der Unfallstelle ca. 80 Liter Kraftstoff ausgelitert. Als Abflugmasse wurden 1.103 kg ermittelt. Der Schwerpunkt lag bei 1070,2. Das Luftfahrzeug war in Deutschland zum Verkehr zugelassen und wurde von einem Verein betrieben. Die Gesamtbetriebszeit betrug 3.583 Stunden mit 9.509 Landungen. Die letzte Prüfung der Lufttüchtigkeit erfolgte am 04.08.2014. Die letzte 100-Stunden-Kontrolle fand am 20.01.2015 statt, danach wurde das Flugzeug sechs Stunden geflogen. Vor dem Unfallereignis wurde die Cessna 172 R das letzte Mal zwei Tage zuvor am 01.02.15 betrieben.
Meteorologische Informationen
Am Flughafen Augsburg betrugen die Sichten über zehn Kilometer. Der Wind kam aus 310 Grad mit ca. drei Knoten. Die Temperatur lag um -1 Grad und der Luftdruck (QNH) betrug 1.002 hPa. In den frühen Morgenstunden des 03.02.2015 lagen die Temperaturen im zweistelligen Minusbereich und es herrschte Nebel vor. Am 02.02.2015 lagen die Temperaturen tagsüber um den Gefrierpunkt und es gab Niederschläge in Form von Schnee. Nach dem Unfall und während der Bergung und dem Transport des Flugzeugwracks in den Hangar war es niederschlagsfrei.
Funkverkehr
Es bestand Funkverbindung mit der Flugverkehrskontrollstelle von Augsburg. Der Funkverkehr wurde aufgezeichnet.
Angaben zum Flugplatz
Der Flughafen Augsburg (EDMA) befindet sich unmittelbar nordöstlich der Stadt Augsburg in einer Höhenlage von 1.515 ft AMSL. Er verfügt über eine 1.594 Meter mal 30 Meter lange Asphaltpiste mit der Ausrichtung 070/250 Grad. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Piste 25 in Betrieb.
Flugdatenaufzeichnung
Das Luftfahrzeug war weder mit einem Flugdatenschreiber (FDR) noch mit einem Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Beide Aufzeichnungsgeräte waren nach den gültigen luftrechtlichen Regelungen nicht gefordert.
Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug
Bei Eintreffen der BFU befand sich das Flugzeugwrack in einem Hangar. Die Polizei hatte zuvor Übersichtsfotos von der Unfallstelle angefertigt. Detailaufnahmen der Wrackteile und Skizzen von der Unfallstelle mit Aufschlagspuren lagen der BFU nicht vor. Die Unfallstelle lag außerhalb des Flughafengeländes auf einer mit Schnee bedeckten Ackerfläche. Sie war rund 700 Meter vom Beginn des Startlaufes und 300 Meter vom Abhebepunkt entfernt. Der Abstand von der Pistenmitte betrug 100 Meter. Die Längsachse der Cessna 172 R in Rückenlage zeigte mit dem Vorderteil in Richtung 250 Grad. Der Rumpf war hinter dem Cockpit um 90 Grad zur Seite abgeknickt.
Das hintere Rumpfsegment sowie die Leitwerke mit den Rudern waren mehrfach geknickt und verbogen. Das Hauptfahrwerk sowie die beiden Streben waren optisch unversehrt, das Bugrad abgebrochen. Die Cockpithaube war gebrochen und teilweise abgelöst. Die Tragflächen waren mehrfach gestaucht, aber noch mit dem Rumpf verbunden. Querruder und Klappen waren verbeult und die beiden Randbögen jeweils nach oben gebogen.
Der Motor nebst Anbauteilen war beschädigt und die Motoraufhängung zum Teil abgerissen. Der Propeller war auf einer Seite verbogen und beide Blattspitzen wiesen Einschlagmarkierungen auf. Das Titelbild und Abb. 3 zeigen die Unfallstelle (Quelle: Polizei).
Aus beiden Flächentanks wurden ca. 80 Liter Kraftstoff entnommen, eine unbestimmte Menge Kraftstoff war nach Angaben der Ersthelfer ins Erdreich eingedrungen. Die Klappen wurden in Stellung null Grad (Klappenstellung und Bedienhebel) vorgefunden. Leistungshebel (Throttle) und Durchflussregler (Mixture) standen jeweils auf „voll reich“ und der Tankwahlhebel war auf beide Tanks geschaltet. Die Stellung der Trimmung konnte infolge eines gerissenen Verbindungsseils nicht nachvollzogen werden. Der Schalter „Pitot Heat“ (Heizung für Staudrucksonde) war abgebrochen.
Am linken Steuerhorn war ein mobiles Navigations-Tablet befestigt. Hinweise auf technische Mängel an Triebwerk und Steuerung ergaben sich bei der Untersuchung nicht. An den Oberseiten der beiden Tragflächen wurden nach der Bergung und Lagerung in einem Hangar von der BFU flächendeckend gefrorene Tropfen festgestellt. Abb. 4 und 5 zeigen die Tragflächenoberseite mit vereisten Tropfen. Informationen zu Zeitpunkt und Art der Entstehung der Tropfen lagen der BFU nicht vor.
Brand
Es entstand kein Brand.
Der Untersuchungsbericht wurde gemäß § 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten.
Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit. Quelle sowie Bilder, wenn nicht anders angegeben: BFU.