Flughafen Wien öffnet wieder Austrian Airlines Lounge

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Aufgrund der Ausbreitung der Corona Pandemie und der temporären Einstellung des Flugbetriebes musste Österreichs Homecarrier sämtliche Lounges am 16. März vorübergehend schließen. Ab 29. September begrüßt wieder Passagiere in der Lounge am . Mit Ende September öffnet nun die Business Lounge Schengen (Terminal 3, Ebene 2 oder F-Gates) wieder ihre Türen für Austrian Fluggäste.

Neuerung für Lounge-Besucher am

Mit der Wiedereröffnung gibt es auch eine Neuerung für Lounge-Besucher: Ab sofort ist Qualitäts-Caterer DoN für das kulinarische Angebot in der Lounge verantwortlich. Das größte privat geführte Cateringunternehmen Österreichs hat sich in der Ausschreibung durchgesetzt und wird Lounge Gäste von nun an verköstigen. Partner für das Onboard Catering auf Austrian Airlines Flügen bleibt weiterhin DO & CO.

„Mit der Wiedereröffnung unserer Lounge am gemeinsam mit unserem neuen Lounge-Cateringpartner DoN gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität und können unseren Passagieren wieder mehr Service entlang der Reise anbieten“, freut sich Austrian Airlines Produktchef, Erik Mosch, über die Eröffnung.

Speisen- und Getränkeangebot der Lounge

Das Speisen- und Getränkeangebot der Lounge berücksichtigt alle hygienische Auflagen und wurde den behördlichen Richtlinien entsprechend adaptiert. Besuchern stehen eine große Auswahl an Getränken sowie kalte und warme Snacks und Speisen zur Verfügung. Auch regionale Schmankerl werden angeboten. Die Austrian Airlines Lounge befindet sich bei den F-Gates im Terminal 3 und ist täglich von 05:30 bis 20:00 Uhr geöffnet. Zunächst wird nur die Business Lounge Schengen wiedereröffnet, sie steht allen zutrittsberechtigten Passagieren zur Verfügung. HON-Circle Gäste erwartet ein eigener Bereich. Informationen zu den Zutrittsregeln sind unter https://www.austrian.com/at/de/lounges-am-flughafen-wien zu finden.

In der Austrian Airlines Lounge besteht, wie im gesamten Flughafenterminal und an Bord, eine strikte Maskentragepflicht. Der Mund-Nasenschutz darf nur beim Sitzen an den Tischen abgenommen werden