Die FCS Flight Calibration Services GmbH, ein Tochterunternehmen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, hat im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine Studie zum Störpotential von Windkraftanlagen auf das UKW-Drehfunkfeuer Michaelsdorf erstellt. Eine neuartige Messinstallation an Bord des eingesetzten Vermessungsflugzeugs und zusätzliche Hubschraubermessungen haben neue und teilweise andere Ergebnisse erbracht, als die bisher angewandten Methoden. Die DFS war in diese Vorgehensweise eingebunden und erhofft sich daraus neue Erkenntnisse.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse könnten nämlich darauf hindeuten, dass ein wesentlicher Teil der möglichen Störungen lediglich in einem Umkreis von drei Kilometern und nicht, wie bisher angenommen, 15 Kilometern um die Anlage Michaelsdorf entsteht. Die bisherigen Berechnungen der DFS sind "state of the art" und folgen internationalen Standards sowie rechtlichen Vorgaben. Sollten sich aber gesicherte neue Erkenntnisse ergeben, werden diese selbstverständlich Anwendung finden.
Erkenntnisse im Widerspruch zu anerkannten Studien
Die Untersuchungen nun erbrachten einen grundsätzlich neuen Beitrag für die wissenschaftliche Diskussion, stehen aber auch in direktem Widerspruch zu allen bisher bekannten und international anerkannten Studien. Rückschlüsse auf die Beeinträchtigung anderer Funkfeuer lassen die Ergebnisse bislang nicht zu.
Die DFS führte bereits häufiger Messungen zu störenden Effekten von Windkraftanlagen für den Flugbetrieb durch. Sie stellt dabei auch klar, dass es im Interesse der DFS liege, die größtmögliche Vereinbarkeit von Sicherheit im Luftverkehr und den Zielen der Energiewende zu erreichen. Für Betreiber von Windrädern und Interessierte stellt sie auch relevante Kontaktdaten für Verfügung.
Rechtliche Schritte gegen Behörde möglich
Die DFS wird nun das Ergebnis der Studie von internationalen Experten der Hochfrequenz-Messtechnik unabhängig prüfen lassen. Davon wird es abhängen, ob gegen eine möglicherweise beabsichtigte Entscheidung der Genehmigungsbehörde rechtlich vorzugehen ist, denn die DFS handelt in bundesgesetzlichem Auftrag und daher in hohem öffentlichen Interesse. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob diese Ergebnisse gegebenenfalls auch auf andere Funkfeuer-Standorte anwendbar sind.