Der Dortmund Airport und hier direkt Flughafengeschäftsführer Udo Mager nimmt Bezug auf die Landtagsfraktion der Grünen vom 12. April 2018 mit dem Titel „Lärmabhängige Start- und Landeentgelte am Flughafen Dortmund„.
Udo Mager erläutert: „Der Flughafen Dortmund hat mit einer neuen Entgeltordnung, die seit dem 01. April 2018 in Kraft getreten ist und am 13. Februar 2018 von der Bezirksregierung Münster genehmigt wurde, die Start- und Landeentgelte nicht nur lärmabhängig, sondern zusätzlich zeitabhängig und emissionsbezogen gestaffelt. Nachdem in der bis zum 31. März 2018 geltenden Fassung der Entgeltordnung bereits durch die Differenzierung der Entgelte nach Flugzeugklassen ein erster Anreiz zur Lärmreduzierung enthalten war, geht der Dortmund Airport mit der Neufassung nun einen Schritt weiter.
Das neu eingeführte zeitabhängige Sonderentgelt greift bei Starts bzw. Landungen im Zeitraum von 22:00 bis 05:59 Uhr im Rahmen der gültigen Betriebsgenehmigung. Außerdem werden bei Luftfahrzeugen, die weniger Emissionen wie Stickoxide und Kohlenwasserstoff ausstoßen, geringere Kosten fällig. Bereits in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2017 wurde angekündigt und beschlossen, dass eine schadstoffbezogene Entgeltregelung sowie Sonderentgelte für Flugbewegungen nach 22:00 Uhr Gegenstand der überarbeiteten Entgeltordnung mit Wirkung zum 01. April 2018 sein werden und somit eine wesentliche Neuerung im Vergleich zum bisherigen Regelwerk darstellen.
All diese Änderungen sind an der Landtagsfraktion der Grünen entweder vorbeigegangen oder bewusst von ihr ignoriert worden, wie die Pressemitteilung der Fraktion vom 12. April 2018 zeigt. Die darin enthaltenen Aussagen und Kritikpunkte fußen auf einer nicht mehr geltenden Entgeltordnung des Dortmunder Flughafens und entbehren somit der Aktualität. Das ist sehr bedauerlich, nicht zuletzt deshalb, weil eine Neufassung der Entgeltordnung unseres Flughafens im Zuge der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen am 10. Januar 2018 explizit angekündigt wurde.“ Die aktuelle Entgeltordnung ist beim Flughafen hier einsehbar.
Lärmschutz am Dortmund Airport
Durch das aktive Mitwirken in verschiedenen Gremien wie z.B. im Fachausschuss Umwelt der ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) wird ein fachlich hochqualitativer Austausch über aktuelle Verfahren und Möglichkeiten des Lärmschutzes gesichert. Bei der Lärmaktionsplanung der Stadt Dortmund spielt der Flughafen Dortmund aufgrund der im Vergleich zum Straßen- oder Schienenverkehr geringen Lärmbelastung und Lärmbelästigung eine untergeordnete Rolle.
Auch die festgelegten Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes (tags: 65 db(A), nachts 55 dB(A)) werden nicht überschritten. Die gemessenen Schallemissionen der drei stationären Messstellen in der Nähe des Flughafens, von denen sich zwei unmittelbar unter An- und Abfluglinie befinden, werden zweimal jährlich der Fluglärmkommission, in der auch Vertreter der Kommunen sind, vorgestellt. Sie ergeben im Jahr 2017 die nachfolgenden gemittelten Äquivalenten Dauerschallpegel:
- Unna-Massen: tagsüber 54,9 dB(A), nachts 34,7 dB(A)
- Dortmund Aplerbeck: tagsüber 53,7 dB(A), nachts 33,1 dB(A)
- Dortmund-Wickede tagsüber 50,1 dB(A), nachts 31,3 dB(A)
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hat neben diesem Äquivalenten Dauerschallpegel als Mittelwert, auch ein sogenanntes NAT-Kriterium (Number above Threshold) vorgegeben. Es bezieht sich auf den maximalen Schalldruckpegel eines Lärmereignisses und definiert, wie häufig dieser Maximalpegel in der Nacht überschritten werden darf. Auch hier unterschreiten die am Dortmund Airport tatsächlich gemessenen Werte den im Gesetz vorgegebenen Wert von sechs Mal 72 dB(A) bei gekipptem Fenster deutlich.
Neben der objektiv messbaren Lärmbelastung, hat und wird der Dortmund Airport auch die subjektiv empfundene Lärmbelästigung seiner Nachbarn durch über gesetzliche Anforderungen hinausgehende, passive Schallschutzmaßnahmen wie den Einbau besonders gedämmter Fenster minimieren. Die Zahl der Fluglärmbeschwerden liegt seit langem auf einem niedrigen Niveau – ein Indiz dafür, dass die Lärmschutzmaßnahmen am Dortmund Airport erfolgreich wirken.