Mit einem Antrag zur Änderung der luftrechtlichen Genehmigung will sich der Bodensee–Airport seinen Weg in die Zukunft auch formal absichern. Zur Abstimmung gelangt der Antrag in der Gemeinderatssitzung der Stadt Friedrichshafen am 25.07. und im Kreistag am 26.07.16. Hintergrund ist die notwendige EASA–Zertifizierung (European Aviation Safety Association), bei der international einheitlich definierte Anforderungen an die Flughäfen für ihre Infrastruktur, den Betrieb und die Verfahren umgesetzt werden müssen. Dazu sind in verschiedenen Schritten bis 2024 Investitionen notwendig.
Das Management des Bodensee–Airport hat sich entschieden, mit einer Änderung der luftrechtlichen Genehmigung den Betrieb sehr großer Flugzeuge (wie z.B. Boeing 757 oder 767) nur noch in Einzelfällen (mit entsprechenden Sondergenehmigungen) zuzulassen. Damit wird die Zertifizierung deutlich einfacher und kostengünstiger.
Anfang August wird der Antrag beim Ministerium für Verkehr Baden Württemberg eingereicht, das dann die betroffenen Kommunen und Luftfahrtunternehmen entsprechend anhört. Der Antrag hat weder Einfluss auf die bestehenden Betriebszeiten des Flughafens noch auf den Fluglärm.
Claus-Dieter Wehr, Geschäftsführer des Bodensee-Airports erläutert: „Mit diesem Schritt setzen wir nun formalrechtlich um, was bereits Realität ist. Durch den Verzicht auf eine luftrechtliche Genehmigung für große Flugzeuge – die in der Realität nur in extremen Einzelfällen nach Friedrichshafen kommen – können wir die EASA-Zertifizierung deutlich effizienter erreichen und werden in unserer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Für die Anwohner ändert sich nichts, weil es keine Änderung bei den Öffnungszeiten und dem Fluglärm geben wird.“