Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung der Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich für die Jahre 2014 bis 2017 am 25. Juni 2015 einen Entscheid gefällt. Die von den Fluggesellschaften angefochtene Verfügung vom 14. November 2013 wird zur teilweisen Neubeurteilung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu verschiedenen Fragen Eckpunkte definiert und so die Weichen gestellt für das weitere Vorgehen des BAZL. Wenn das Urteil nicht von einer Partei weitergezogen wird, wird das BAZL auf Basis der Überlegungen des Gerichts einen neuen Entscheid fällen müssen.
Die Flughafen Zürich AG wird nun die Erwägungen und Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Weil mit dem Urteil noch kein endgültiger Entscheid vorliegt, können die in der Genehmigungsverfügung vom 14. November 2013 vorgesehenen neuen Flugbetriebsgebühren vorerst nicht in Kraft gesetzt werden. Es werden also weiterhin die bisherigen Flugbetriebsgebühren (insbesondere Landegebühren und Passagiergebühren) erhoben.