Entscheidung für 3. Piste am Flughafen Wien

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Mit Erkenntnis vom 06. März 2019 wies der Verwaltungsgerichtshof diese Revisionen als unbegründet ab und bestätigte damit die Bewilligung für den Bau der dritten Piste.

Im Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bau der dritten Piste am -Schwechat aus Gründen des Klimaschutzes untersagt. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof im Juni 2017 aufgehoben und das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt. Mit Erkenntnis vom 23. März 2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht daraufhin die von der niederösterreichischen Landesregierung erteilte Genehmigung zum Bau der dritten Piste. Dagegen erhoben mehrere Wiener Bürgerinitiativen sowie einige Anrainer des Flughafens im Mai bzw. November 2018 Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof.

Fluglärm und Klimaschutz kein Hindernis

Hauptthema des Verfahrens war der von den revisionswerbenden Bürgerinitiativen und Anrainern befürchtete zusätzliche Fluglärm, der bei Inbetriebnahme einer dritten Piste am -Schwechat zu erwarten sei, und zwar insbesondere bei Landeanflügen über das Wiener Stadtgebiet.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass die dritte Piste nach dem Genehmigungsantrag des Wiener Flughafens nicht für Landungen vorgesehen ist, die bei Normalbetrieb über das Wiener Stadtgebiet führen. Aus diesem Grund deckt die nun erteilte Genehmigung eine solche Benützung der Piste auch nicht ab, was die Austro Control GmbH bei der künftigen Festlegung der Anflugrouten auf die dritte Piste wird beachten müssen. Ausgehend davon soll durch die dritte Piste, wie ein Lärmgutachter im Verfahren dargestellt hat, vielmehr eine Lärmentlastung der Wiener Bevölkerung erreicht werden, während zusätzliche Belastungen nur in wesentlich weniger dicht besiedelten Gebieten erwartet werden. Auch insoweit sind allerdings die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten worden.

Neuerlich problematisiert wurde im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, ob der Bau der dritten Piste zur Vermeidung des Klimawandels untersagt werden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass der Klimaschutz zu den relevanten Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung zählt. Es greift aber zu kurz, einem unter Hinweis auf den fortschreitenden globalen Klimawandel die Genehmigung zum Bau einer (weiteren) Piste zu verweigern, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen im insgesamt unverändert bleibt. Das Recht der Europäischen Union setzt daher mit dem sogenannten „Emissionshandelssystem“ auf eine Reduzierung der Treibhausgas- durch die Luftfahrzeugbetreiber. Treibhausgas- aus dem werden dementsprechend grundsätzlich den Luftfahrzeugbetreibern zugeordnet, nicht aber den Betreibern von Flughäfen. Der Klimaschutz steht deshalb der Genehmigung der dritten Piste nicht entgegen.

VIE begrüßt Entscheidung

Der begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur 3. Piste: „Heute ist ein wichtiger, positiver Tag für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich. Ein allzu langes Verfahren hat nun mit einer unanfechtbaren, positiven Entscheidung seinen Abschluss gefunden..“ so die Vorstände der Flughafen AG, Mag. Julian Jäger und Dr. Günther Ofner. Diese Entscheidung sichere die langfristige Wachstumsperspektive und Wettbewerbsfähigkeit sowohl für den Flughafen Wien, als auch für Österreichs Wirtschaft, Industrie, Tourismus und Arbeitsmarkt. Der Flughafen wird nun die Entscheidung im Detail analysieren und will demnächst über die nächsten Projektschritte informieren.