Evaluierung der Lärmwirkung zur Gesetzesdebatte

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Das ­lärm­schutz­ge­setz soll in die­sem Jahr über­prüft wer­den. Es sieht etwa bereits zwei Tag­schutz­zo­nen und eine Nacht­schutz­zone mit Schutz­zie­len vor. Wer­den diese über­schrit­ten, haben die Anwoh­ner Anspruch auf Schutz­maß­nah­men, etwa den Ein­bau von Lärm­schutz­fens­tern. Nun wurde eine aktuelle Stu­die der Ber­li­ner Cha­rité veröffentlicht. Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Penzel, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums der Charité, hatte ein Team aus sieben Experten der Fachgebiete Medizin, Psychologie, Epidemiologie, Statistik und Ökonomie im Auftrag des BDL Studien zur Fluglärmwirkungsforschung erfasst und anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs bewertet. Insgesamt wurden hierfür 328 Veröffentlichungen für die Bereiche Belästigung, allgemeine gesundheitliche Beeinträchtigungen, Herz-Kreislauf-System, Schlaf, Stress, prä- und postnatale Wirkungen, Hörschäden, Krebs, psychische Erkrankungen und kognitive Wirkungen untersucht.

„Die Bestandsaufnahme hat die bisher vorliegenden Erkenntnisse, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, bestätigt. Durch die Vielzahl der Studien kann nun das Ausmaß, wie Fluglärm auf den Menschen wirkt, genauer beschrieben werden,“ erklärt Professor Penzel.

Flughafenseitiges Handeln gegen Lärm

Der Schutz der Anwoh­ner vor ­lärm steht auch bei den Betrei­bern der deut­schen Flug­hä­fen ganz oben auf der Agenda. Einen wesent­li­chen Bei­trag hierzu leis­ten die Vor­ga­ben des Flug­lärm­schutz­ge­setz­tes aus dem Jahr 2007. Zum 20. inter­na­tio­na­len Tag gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel: „Einen Bedarf für eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung des Flug­lärm­schutz­ge­set­zes oder gar für eine Ver­schär­fung der Grenz­werte ist nicht gege­ben.“

Gleich­zei­tig möch­ten die deut­schen Flug­hä­fen ihre Vor­rei­ter­rolle in Europa beim Lärm­schutz wei­ter aus­bauen. „Die lärm­ab­hän­gi­gen Lan­de­ent­gelte der Flug­hä­fen beloh­nen den Ein­satz der lei­ses­ten Flug­zeuge. Air­lines, die noch lau­tere Flug­zeug­mo­delle im Ein­satz haben, müs­sen immer tie­fer in die Tasche grei­fen, wenn sie an deut­schen Flug­hä­fen star­ten oder lan­den wol­len“, so Bei­sel.

Auch von der Poli­tik ver­lan­gen die Flug­ha­fen­be­trei­ber Unter­stüt­zung. „Wirt­schaft­lich gesunde Air­lines kön­nen sich moderne Flug­zeuge leis­ten. Des­halb gilt es, fis­ka­li­sche Belas­tun­gen wie die ­ver­kehr­steuer zurück­zu­neh­men und durch staat­li­che För­der­pro­gramme einen wei­te­ren finan­zi­el­len Anreiz zur Moder­ni­sie­rung der Flug­zeug­flotte zu schaf­fen. Der wirk­samste Lärm­schutz setzt an der Quelle an“, unter­streicht Ver­bands­chef Bei­sel.

Auch Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), sieht nach der Evaluierung der Fluglärmwirkung keinen Bedarf für Änderungen am Fluglärmschutzgesetz. Randow sagte zu der von der Charité vorgestellten Evaluierung: „Mit dieser Bestandsaufnahme liegt nunmehr eine umfassende Evaluierung der Forschung der letzten Jahre vor. Die Bestandsaufnahme belegt, dass sich seit der letzten Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 in der Lärmwirkungsforschung keine grundlegend neuen Erkenntnisse zu den Gesundheitsgefährdungen durch Fluglärm auf den Menschen ergeben. Das zeigt, dass das anspruchsvolle Schutzkonzept, das dem Gesetz zugrunde liegt, auch weiterhin richtig ist, Bestand hat und eine Veränderung der Lärmwerte im Gesetz nicht angezeigt ist.“

Lärmreduktion am effektivsten durch leisere

„Die investieren jährlich erhebliche Mittel zur Anschaffung neuer und leiserer Flugzeugmodelle und wollen dies auch weiterhin tun. Aber durch ordnungsrechtliche, steuerliche und fiskalische Sonderbelastungen des Luftverkehrs in sowie Europa wird die entsprechend nötige Investitionskraft der leider seit Jahren geschmälert,“ so von Randow. Er appellierte an die politischen Entscheider: „Lärmreduktion funktioniert am effektivsten durch leisere und nicht durch immer mehr investitionsbremsende Regulierung.“

Die Bundesregierung muss gemäß Fluglärmschutzgesetz dem Deutschen Bundestag spätestens im Jahre 2017 Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik erstatten.