Fehlanflugverfahren am Flughafen Stuttgart geändert

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Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014, ändert die Deutsche (DFS) das bisherige Verfahren für Fehlanflüge am .

Ein Fehlanflug erfolgt, wenn ein den Landeanflug vorsorglich aus Sicherheitsgründen abbricht, z.B. weil ein anderes die Start- und Landebahn noch nicht freigemacht hat. Das geänderte Verfahren wird nur selten benötigt und folgt den heute schon veröffentlichten Abflugstrecken über den Bereich Ludwigsburg. Lärmrelevante Auswirkungen sind laut nicht zu erwarten.