Flughäfen stemmen die EASA-Zertifizierung

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Im ­ha­fen­ver­band ADV sind die gro­ßen ­hä­fen aus Deutsch­land, Öster­reich, und der zusam­men­ge­schlos­sen. Nach vier Jah­ren inten­si­ver Arbeit haben alle Flug­hä­fen im ADV-Verbund frist­ge­recht zum Jah­res­ende 2017 die Zer­ti­fi­zie­rung nach dem höchs­ten euro­päi­schen Sicher­heits­stan­dard erhal­ten. Das Zer­ti­fi­kat der Euro­päi­schen Agen­tur für Flug­si­cher­heit () bestä­tigt, dass der Betrei­ber des Flug­ha­fens und die Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur alle Anfor­de­run­gen an die Betriebs­si­cher­heit, die Betriebs­or­ga­ni­sa­tion und die Betriebs­füh­rung erfül­len. Mit der wurde ein euro­päi­sches Mega-Projekt auf den Weg gebracht. Für die Flughäfen in Deutsch­and, Öster­reich, und der musste mit den Luft­fahrt­be­hör­den ein kom­plett neues euro­päi­sches Safety-Regime zu ent­wi­ckeltn und umgeset­zt werden.

Dies sei nun an allen Flug­hä­fen gelun­gen. Die inten­sive Zusam­men­ar­beit zwi­schen Flug­hä­fen und den zustän­di­gen Lan­des­luft­fahrt­be­hör­den war ent­schei­dend für die EASA-. Flughafen- und Behör­den­ver­tre­ter haben sich regel­mä­ßig über Best-Practices bei der Umset­zung der EASA-Standards aus­ge­tauscht.

Sicher nach europaweiten Standards

Die EASA defi­niert ver­bind­li­che Vor­ga­ben, etwa die Abstände zwi­schen den Roll­we­gen und der Start- und Lan­de­bahn. Glei­ches gilt für die Stan­dar­di­sie­rung von orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­ga­ben und Pro­zes­sen. Erwähnt seien die Sicher­stel­lung von Mit­ar­bei­ter­qua­li­fi­ka­tio­nen sowie die Orga­ni­sa­tion bei Feu­er­wehr­ein­sät­zen oder einer Schnee­räu­mung. Sowohl die Orga­ni­sa­tion des Manage­ments als auch die Flug­ha­fen­in­fra­struk­tur und alle tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen stan­den in der Vor­be­rei­tungs­phase der EASA-Zertifizierung auf dem Prüf­stand.

Mit der Zer­ti­fi­zie­rung wird bescheinigt, dass Pro­zesse, tech­ni­sche Anla­gen und die betrieb­li­che Orga­ni­sa­tion an allen euro­päi­schen Air­ports einem euro­pa­weit ein­heit­li­chen Stan­dard genügen. In Deutsch­land wurde die­ser Erfolg insbesondere durch die Landes­luftfahrtbehörden abge­si­chert, die mit ihrem Sach­ver­stand unter der Beglei­tung des BMVI die bestehende Geneh­mi­gungs­lage mit den EASA-Vorgaben abge­gli­chen haben. Aus­drück­lich dankte der ADV allen Behör­den­ver­tre­tern für die geleis­tete Arbeit.

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