Der Flughafen Köln/Bonn hat beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Die umfangreichen Unterlagen sind der Antragsbehörde in Düsseldorf zugegangen. Das Verfahren umfasst einige bereits realisierte und einige zukünftige Baumaßnahmen. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, größtmögliche Rechts-, Planungs-, und Investitionssicherheit herzustellen. In den vergangenen Monaten hatte der Flughafen die erforderlichen Antragsunterlagen zusammengestellt. Dazu zählen umwelttechnische Gutachten wie etwa Schutz vor Schadstoffen, Lärm, Licht sowie zum Artenschutz.
Die Gutachten wurden in einer Umweltverträglichkeitsstudie zusammengeführt. Im ersten Schritt wird das Verkehrsministerium nun die Antragsunterlagen sichten und im Anschluss an die Bezirksregierung Düsseldorf weiterleiten, die als Anhörungsbehörde die Auslegung der Antragsunterlagen in den Gemeinden veranlassen wird.
Anfang dieses Jahres wurden in drei Bürgerversammlungen die Anwohner im Wege der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über das Planfeststellungsverfahrens und den Antragsgegenstand informiert.
Gegenstand des Verfahrens
- Eine Verbindung zwischen zwei Vorfeldern
- Nutzungsmöglichkeiten bestehender Gebäude im Frachtbereich
- Der Abriss einer Gepäckhalle mit anschließender Nutzung als Parkfläche für Flugzeuge
- Der Neubau eines Hotels mit Konferenzzentrum
- Der Ersatzneubau des Parkhauses P1
- Eine Aufstockung auf dem Parkplatz P5
- Ein Anbau am Terminal 2
- Der Bau einer zweiten Halle für Allgemeine Luftfracht
- Eine neue Flughafenverwaltung
Auch soll ein Teilstück des Vorfeldes A wieder für das Abstellen von Flugzeugen verwendet werden können, dessen Nutzung vom Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2014 bis zum Abschluss eines neuen luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt worden war. Die Teilfläche war 2007 behördlich zugelassen worden, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war.
Der Flughafen Köln/Bonn berichtet fortlaufend über den aktuellen Stand des Verfahrens und informiert darüber außerdem auf seiner Website. Dort werden auch die Antragsunterlagen veröffentlicht, sobald diese nach erfolgter behördlicher Prüfung in den Gemeinden ausgelegt werden.