Flughafen Wien geht im Verfahren gegen Ex-Vorstand Gabmann in Berufung

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Die AG wird gegen dieses erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel ergreifen. Der ehemalige -Vorstand des Vienna Airports forderte 728.000 Euro, von denen ihm in einem gestern zugestellten Urteil des Landesgerichts Korneuburg 346.000 Euro zugesprochen wurden. Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Auflösung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Vorstands der AG mit 31. Dezember 2011. Während die AG das Dienstverhältnis zu diesem Termin als rechtmäßig beendet betrachtet, sieht Gabmann diese vorzeitige Vertragsauflösung als vorbehaltlich eines Konsulentenvertrags vereinbart.

Da dieser Konsulentenvertrag nie abgeschlossen wurde, sei die Vertragsauflösung auch nie rechtswirksam geworden. Das Landesgericht Korneuburg hat Gabmann nun in seinem Begehren insoweit Recht gegeben, dass ihm 346.000 Euro der von ihm geforderten 728.000 Euro zugesprochen wurde. Die Flughafen AG hat auf anwaltliche Empfehlung entschieden, gegen dieses Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.